Hallo Anna,
wenn Sie innerhalb von 24 Monaten nach dem letzten Rentenbezug einer Erwerbsminderungsrente erneut eine Rente beziehen, haben Sie einen Bestandsschutz auf die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte; dies bedeutet im Klartext, dass die Altersrente dem Grunde nach zwar geringer ausfallen kann, der Betrag dann aber in Höhe der bisherigen Erwerbsminderungsrente weitergezahlt wird.
Bitte denken Sie nur an die rechtzeitige Antragstellung ca. 3-4 Monate vor Rentenbeginn der Altersrente.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung