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Experten-Antwort

Altersrente für besonders langfjährig schwerbehinderte Menschen

von Bausch16.07.2015 | 13:44
1485 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schwerbehinderte Menschen konnten ursprünglich mit 60 Jahren in ungeminderte Rente gehen. Danach wurde der Anspruch von 60 Jahren auf 63 Jahre hochgesetzt. Ich wurde am 03.01.1954 geboren. Seit 2013 habe ich meine 45 Jahre (540 Monat) Pflichtbeträge zur Rente erfüllt. Demnach könnte ich mit 65 Jahren und 8 Monaten (Anhebung auf 67 Jahre) in ungeminderte Rente gehen. Da ich eine anerkannte Schwerbehinderung von 60 % (seit 1975 anerkannt und mittlerweile unbefristet) habe, kann ich mit 63 Jahren und 8 Monaten in ungeminderte Rente gehen. Für jeden Monat den man früher in Rente geht werden 0,3 % einbehalten. Das am 01.07.2014 in Kraft tretende Gesetz erlaubt Arbeitnehmern die 63 Jahre alt sind und 45 Jahre Beiträge abgeführt haben mit 63 in abschlagsfreie Rente zu gehen. Da ich von 1954 bin, würde bei mir eine Anhebung von 4 Monaten berücksichtigt. Ich könnte also mit 63 Jahren und 4 Monaten in ungeminderte Rente gehen. Nun habe ich aber eine anerkannte Schwerbehinderung von 60 %, kann ich bei der neuen Gesetzgebung als Schwerbehinderter mit 61 Jahren und 4 Monaten in ungeminderte Rente gehen? Nach dem alten Recht können Schwerbehinderte 2 Jahre früher in ungeminderte Rente gehen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bausch,

Sie dürfen nicht zwei verschiedene Rentenarten vermischen. Es gibt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (zu Beginn der Rente muss ein Grad der Behinderung von mind. 50 vorliegen und die Wartezeit von 35 Jahren muss erfüllt sein) und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Wartezeit von 45 Jahren muss erfüllt sein und ein bestimmtes Lebensalter muss erreicht sein / jahrgangsabhängig).

In Ihrem Fall Jahrgang 1954 liegt der abschlagsfreie Rentenbeginn bei der AR für schwerbehinderte Menschen, wie schon durch verschiedenen Usern erwähnt, bei 63 + 8 Monaten. Frühester Rentenbeginn (allerdings mit Abschlag) bei 60 + 8 Monaten. Dagegen die AR für besonders langjährig Versicherte kann bereits mit 63 + 4 Monaten beginnen. Ein noch früherer Rentenbeginn, evtl. mit Abschlägen ist bei dieser Rentenart nicht möglich. Sollten Sie die 45 Jahre Wartezeit erfüllen, wäre diese Rentenart die günstigere Wahl, wenn man auf den abschlagsfreien Rentenbeginn abstellt. Die Schwerbehinderung bliebe bei dieser Entscheidung außer Betracht.

Ab den Jahrgängen 1958 ist der frühestmögliche abschlagsfreie Rentenbeginn bei den beiden genannten Altersrenten immer gleich (Jahrgang 1958: im Alter von 64 bei beiden Rentenarten).

Die Situation, dass der besonders langjährig Versicherte dem Schwerbehinderten gegenüber zumindest beim frühesten abschlagsfreien Renteneintrittsalter einen kleinen Vorteil hat, liegt dann nicht mehr vor.

Der Gesetzgeber hat ab 01.07.2014 lediglich Änderungen bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte vorgenommen. Alle anderen Altersrentenarten waren diesbezüglich nicht von einer Änderung betroffen.

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6 Antworten

=//=am 16.07.2015 | 13:55
Von dieser Altersrente habe ich noch nie gehört. :-) Sie heißt " Altersrente für besonders langjährig Versicherte". Mit Jahrgang 1954 können Sie diese Altersrente mit 63 Jahren + 4 Monaten und die AR für schwerbehinderte Menschen mit 63 Jahren + 8 Monaten ABSCHLAGSFREI beziehen. Um auf Ihre letzte Frage zu antworten: Weder die eine noch die andere der beiden og. Altersrenten können Sie zu einem früheren Zeitpunkt abschlagsfrei erhalten. Insofern bringt Ihnen die Schwerbehinderung nichts (mehr).
Schlaubergeram 16.07.2015 | 14:34
Bei der Altersrente für besonders lang. Versicherte kommt es nur auf die 45 Jahre an. Eine Schwerbehinderung bei dieser Rente führt nicht dazu, dass man nochmal 2 Jahre vorher gehen kann. Die Altersrente wegen schwerbehinderung wurde durch die o.g. Altersrente nicht verändert, hier verbleibt es bei 63 und 8.
wünsch dir wasam 16.07.2015 | 19:07
Das Leben ist nun mal kein Wunschkonzert und die DRV richtet sich nach den Gesetzen, die der Deutsche Bundestag so und nicht anders beschlossen hat. AR für bes. langj. Versicherte mit 63+4 und AR für Schwerbehinderte ab 63+8 abschlagsfrei bei Jahrgang 54. Wenn Sie es gerne anders hätten, wenden Sie sich an die Politik.
W*lfgangam 16.07.2015 | 21:16
Zitat von Karli N. anzeigenausblenden
Hallo Karli N. öhm ...stellt es Sie irgendwie schlechter? Also bei (hier) nunmehr sogar 4 Monaten früherem ungekürzten Rentenbeginn kann man nicht von 'bringt ja nix' reden - oder? ;-) > dümmer gehts nimmer. ...doch, Argumente, die sowohl in Richtung 'Neiddebatte' zielen, als auch noch mal einen Bonus oben drauf haben zu wollen - das bei noch früherem Zugang zur AR GdB 50 % Ihre Rente wg. fehlender Beitragszeiten kleiner als bisher ausfallen würden - ach, Haufen drauf, ist ja kein Argument ;-) Gruß w.
Karli N.am 16.07.2015 | 20:41
Das ist doch schon lange bekannt, das neue Gesetz bringt uns Schwerbeh. nichts. Bei diesen zahnlosen Tiger wie Verdi u VDK bin ich ausgetreten, die haben sich für die Schwerbeh. nicht eingesetzt. Dann kommen manche Experten, Schwerbeh. haben immer noch Vorteile, können früher mit Abschlag gehen, dümmer gehts nimmer.
Gackiam 17.07.2015 | 13:08
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Das ist doch schon lange bekannt, das neue Gesetz bringt uns Schwerbeh. nichts.
Hallo Karli N. öhm ...stellt es Sie irgendwie schlechter? Also bei (hier) nunmehr sogar 4 Monaten früherem ungekürzten Rentenbeginn kann man nicht von 'bringt ja nix' reden - oder? ;-) > dümmer gehts nimmer. ...doch, Argumente, die sowohl in Richtung 'Neiddebatte' zielen, als auch noch mal einen Bonus oben drauf haben zu wollen - das bei noch früherem Zugang zur AR GdB 50 % Ihre Rente wg. fehlender Beitragszeiten kleiner als bisher ausfallen würden - ach, Haufen drauf, ist ja kein Argument ;-) Gruß w.
AUSNAHMSWEISE muß ich dir da mal Recht geben. Das trifft genau ins Schwarze. Und zum Karli N.: Hör mit deiner Jammerei auf oder überlege dir vorher, wen du wählst. Immer diese Absahnermentalität, pfui Deibel!
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