Hallo Sophia,
dem Beitrag von „Schade“ stimmen wir zu. Die Kennzeichnung „mit“ oder „ohne“ Arbeitslosigkeit spielt nur dann eine Rolle, wenn Arbeitslosengeld II bis zum 25. Lebensjahr bezogen wird, da dann zusätzliche noch Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit entstehen können, die allerdings dann auch Arbeitslosigkeit voraussetzen.
Weiter Einzelheiten zum ganzen Themenkomplex können Sie auch unter folgendem Link nachlesen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/211844/publicationFile/52781/08-2011_AloGeldII_DL.pdf