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Experten-Antwort

Altersrente für Schwerbehinderte

von Pfote27.05.2020 | 15:28
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21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo mit einander! Ich beziehe seit Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer, habe einen GdB von 60 und hätte ab 01.Mai diesen Jahres in die Altersrente für Schwerbehinderte wechseln können,(laut einer Beratung bei der RV mit einer daraus resultierenden fiktiven Berechnung dieser Altersrente), Durch die Viruskrise habe ich diese Termin leider verschlafen. :-( Meine Frage: Gibt es wegen verspäteter Bantragung irgendwelche Probleme? Kann ich diesen Wechsel jetzt immer noch einfach so nachholen? Und: In Welcher Form beantrage ich eine Umwandlung der Rente? Einfach einen selbst aufgesetzten Antrag stellen und etwaige Unterlagen, die aktuell noch nicht erfasst wurden, beilegen? Oder bekommt der RV generell alles automatisch digital Übermittelt von DATEV z.B. bei einem Minijob? Vielen Dank für Eure Zeit und passt auf Euch auf!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pfote,

bei einem Wechsel in die Altersrente für Schwerbehinderte zum 01.05.2020 stellt die „Verspätung“ des Antrags aktuell noch kein Problem dar. Sie können den Wechsel also immer noch mit Wirkung zum 01.05.2020 beantragen. Den Link auf den grundsätzlich zu verwendenden Antragsvordruck hat Ihnen „santander“ bereits genannt. Sie können den Antrag zunächst aber auch fristwahrend „formlos“ bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.

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20 Antworten

Schlaubiam 27.05.2020 | 16:41
Zitat von Rudi Ahnungslos anzeigenausblenden
Stichwort: Verkürzter Rentenantrag https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Warum muss der Schwerbehindertenausweis beigefügt werden? Der gibt doch lediglich Auskunft über die Gültigkeitsdauer des Ausweises aber nicht darüber, ob die Schwerbehinderung tatsächlich noch vorliegt. Also muss die DRV sich von der zuständigen Behörde die Schwerbehinderteneigenschaft bestätigen lassen. Es würde also völlig genügen, wenn der Antragssteller die Frage nach einer aktuell vorliegenden Schwerbehinderung bejat und das Geschäftszeichen der feststellenden Behörde angibt. Wozu mus also der Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden?
Auf dem Ausweis ist das Datum vermerkt, wie lange die Schwerbehinderung vorliegt. Daher reicht die Vorlage des Ausweises völlig aus
santanderam 27.05.2020 | 15:40
Rudi Ahnungslosam 27.05.2020 | 16:23
Warum muss der Schwerbehindertenausweis beigefügt werden? Der gibt doch lediglich Auskunft über die Gültigkeitsdauer des Ausweises aber nicht darüber, ob die Schwerbehinderung tatsächlich noch vorliegt. Also muss die DRV sich von der zuständigen Behörde die Schwerbehinderteneigenschaft bestätigen lassen. Es würde also völlig genügen, wenn der Antragssteller die Frage nach einer aktuell vorliegenden Schwerbehinderung bejat und das Geschäftszeichen der feststellenden Behörde angibt. Wozu mus also der Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden?
Studentam 27.05.2020 | 17:21
Das stimmt nicht, der Ausweis gibt keine Dauer der Schwerbehinderung wieder. Grundsätzlich läuft eine Schwerbehinderung nicht aus. Das Datum auf dem Ausweis bezieht sich alleinig auf den Ausweis und nicht die Schwerbehinderung. Wenn man einen "abgelaufenen" Ausweis hat, dann schickt man anstelle eben den Bescheid des Versorgungsamtes. Nur wenn dort eine Befristung vermerkt ist, dann ist diese auslaufend. Wenn keine Befristung drin steht, ist dieser auch aus 1889 gültig, wie die doet festgestellte Schwerbehinderung.
Pfoteam 27.05.2020 | 18:33
Das stimmt nicht, der Ausweis gibt keine Dauer der Schwerbehinderung wieder. Grundsätzlich läuft eine Schwerbehinderung nicht aus. Das Datum auf dem Ausweis bezieht sich alleinig auf den Ausweis und nicht die Schwerbehinderung.
Hauptsache mal was geschrieben, auch wenn es absoluter Müll ist. Eine Schwerbehinderung kann auch befristet festgestellt werden, z.B. Krebs oder bei Transplantationen.
Also, ich danke erst mal allen, die hier geantwortet haben. "Verkürzter Antrag" war genau das Stichwort, das ich nicht kannte. Damit ist mir sehr geholfen. Und was den Schwerbehindertenausweis angeht: Da steht seit 2003 Jahren ein fett gedrucktes "unbefristet" in der Spalte "gültig bis". Jedenfalls, was mich betrifft. Bei anderen stehen da vielleicht Verlängerungsdaten mit Stempel. Danke noch mal allen herzlich für die Unterstützung! Bleibt so gesund wie es geht!
Pfoteam 28.05.2020 | 10:47
Liebe Experten, liebe Antworter, ganz herzlichen Dank für die Reaktionen und Auskünfte. Ganz generell möchte ich an dieser Stelle mal zum Ausdruck bringen, dass ich Eure Arbeit hier immer wieder sehr zu schätzen weiß und auch immer wieder über ein Jahrzehnt lang hier Hilfe gefunden habe durch die Wirren der Rentenvorgänge. Da ist Vieles manchmal nur schwer zu begreifen für Laien. Ich schreibe ganz bewusst "begreifen", denn verstehen tut man ja vielleicht, kann es aber aus dem Bauch heraus nur mit mit Kopfschütteln über die Wirrgärten der Gesetzgeber verärgert hinnehmen. Und oft stecken echte Verzweiflung gepaart mit Wut, Trauer oder Aufgeben dahinter. Viele der Antworter sind sich dessen bewusst, ein paar vielleicht auch nicht; das kann nur jeder selber von sich wissen. Aber was mir - auch beim Nur-Mitlesen - in den letzten Jahren aufgefallen ist, dass sich der Umgangston auch hier im Forum verändert hat. Und das kann nicht verstehen. Manchmal sieht es fast so aus, als ob Anfragen um Rat Plattformen zum Austragen persönlicher Nicklichkeiten würden. :-( Dabei wollen alle doch nur das Gleiche: Ratsuchenden wie oben beschrieben mit hilfreichen Antworten unterstützen. Und deshalb mal ein ganz herzliches Danke an all euch Schreibern hier in diesem - für viele Menschen wichtigen - Forum. Pfote schickt ein virtuelles Highfive dafür
Lotharam 28.05.2020 | 13:42
Das stimmt nicht, der Ausweis gibt keine Dauer der Schwerbehinderung wieder. Grundsätzlich läuft eine Schwerbehinderung nicht aus. Das Datum auf dem Ausweis bezieht sich alleinig auf den Ausweis und nicht die Schwerbehinderung.
Hauptsache mal was geschrieben, auch wenn es absoluter Müll ist. Eine Schwerbehinderung kann auch befristet festgestellt werden, z.B. Krebs oder bei Transplantationen.
So ist es! Ein gültiger SB-Ausweis dient als Nachweis der Schwerbehinderung gegenüber der RV. Wichtig ist, dass die Schwerbehinderung bei Antragstellung/Rentenbeginn vorliegt. Endet ein befristeter Ausweis nach Rentenbeginn, ist das unerheblich für die Rente. Ist der Ausweis vorher abgelaufen und wird nicht verlängert, gilt man nicht mehr als Schwerbehindert und kann somit die Rentenart nicht in Anspruch nehmen.
sturkoppam 30.05.2020 | 12:23
so lange der Ausweis nicht eingezogen wird haben sie den Status noch. Sie sollten ihrer Mitteilungspflicht mal nachkommen und die Veränderung der Behörde mitteilen.
Conradtam 30.05.2020 | 12:45
Das ist schon längst geschehen. Da ich jedoch meinen Ausweis "verlegt" habe, konnte er bisher leider nicht eingezogen werden. Noch Fragen?
sturkoppam 30.05.2020 | 15:07
Zitat von Conradt anzeigenausblenden
Zumindest würde der Ausweis zur Beantragung einer Schwerbehindertenrente ausreichen, wenn man den Aussagen mancher Schreiber glauben dürfte. Da ich mir aber nicht vorstellen kann, dass sich die DRV so leicht bluffen lässt, teile ich die Auffassung von "Rudi Ahnungslos", dass sich die DRV nicht blind auf die Angaben im SB-Ausweis verlässt sondern beim Amt nachfragt. Warum muss man denn wohl sonst das Aktenzeichen im Rentenantrag angeben?
Der Ausweis reicht, Akz. ist auch auf dem Ausweis vermerkt. Auskunft wird das Amt nicht erteilen (Datenschutz). Es ist auch egal ob die Schwerbeh. befristet festgestellt wird, lediglich der Status zum Antragsdatum ist von belang.
Conradtam 30.05.2020 | 14:57
Zumindest würde der Ausweis zur Beantragung einer Schwerbehindertenrente ausreichen, wenn man den Aussagen mancher Schreiber glauben dürfte. Da ich mir aber nicht vorstellen kann, dass sich die DRV so leicht bluffen lässt, teile ich die Auffassung von "Rudi Ahnungslos", dass sich die DRV nicht blind auf die Angaben im SB-Ausweis verlässt sondern beim Amt nachfragt. Warum muss man denn wohl sonst das Aktenzeichen im Rentenantrag angeben?
Oh Gottam 30.05.2020 | 15:11
Sie sollten ihrer Mitteilungspflicht mal nachkommen und die Veränderung der Behörde mitteilen.
Das ist schon längst geschehen. Da ich jedoch meinen Ausweis "verlegt" habe, konnte er bisher leider nicht eingezogen werden. Noch Fragen?
Du „verlegst“ Deinen Schwerbehindertenausweis? Das passt zu Deinen Kommentaren.
W°lfgangam 30.05.2020 | 19:00
Zitat von Conradt anzeigenausblenden
Hallo Conradt, im Altersrentenantrag /R0100 wie auch im verkürzten Antrag /R0120 ist kein Aktenzeichen anzugeben (ggf. aber bei erst noch lfd. GdB-Verfahren zur Erlangung der Schwerbehinderteneigenschaft sollte es logischerweise mit angegeben werden) ... ist so, Basta! ;-) Im EMRT-Antrag 'darf'/sollte es angegeben werden - vielleicht verwechseln Sie das. Tipp: Beschaffen Sie sich die Antragsvordrucke und stellen es selbst fest! ...ehe hier weitere Gerüchte gestreut werden. Gruß w. PS: dass Sie noch einen Schwerbehindertenausweis besitzen (ggf. mit schon abgelaufener Gültigkeitsdauer) kann im Einzelfall 'hilfreich' sein, liegt dann aber jenseits der legalen Grenzen - was auch für Leistungen aus der DRV gelten würde. Letzteres hängt allerdings nicht vom Datum im Ausweis oder Wegfall ab, sondern wann der Status GbD50+ nach letzter rechtsgültiger Entscheidung wirklich nicht mehr besteht, mit zusätzlich kurzer 'Nachlauffrist'.
Schlaubiam 30.05.2020 | 18:37
Zitat von Rudi Ahnungslos anzeigenausblenden
Ein gültiger SB-Ausweis dient als Nachweis der Schwerbehinderung gegenüber der RV. Wichtig ist, dass die Schwerbehinderung bei Antragstellung/Rentenbeginn vorliegt.
Noch mal: Das Gültigkeitsdatum des Ausweises ist kein Nachweis dafür, dass man auch tatsächlöich noch schwerbehindert ist. Deshalb muss im Antrag auch das Aktenzeichen der ausstellenden Behörde angegeben werden, damit die DRV dort nachfragen kann. Und nur diese Behördenauskunft ist ausschlaggebend. Die Vorlage des Schwerbehindertenausweises ist somit überflüsig!
Die RV fordert aber nur den Schwerbehindertenausweis an. Das reicht als Nachweis. Weitere Ermittlungen gibt es hier nicht. Sonst würde die RV nie fertig werden....
Siehe hieram 30.05.2020 | 20:00
Die RV fordert aber nur den Schwerbehindertenausweis an. Das reicht als Nachweis. Weitere Ermittlungen gibt es hier nicht. Sonst würde die RV nie fertig werden....
Ach, wie lange würde es denn Ihrer Meinung nach dauern, eine Kontrollanfrage zu tätigen? Die Polizei erledigt Fahrzeughalterabfragen binnen weniger Minuten vom Streifenwagen aus. Banken benötigen auch nur wenige Minuten, um Schufa-Auskünfte ihrer Kunden einzuholen. Und nu?
Anspruch auf Rente wegen Schwerbehinderung hat jemand nur, wenn neben den anderen zu erfüllenden Grundbedingungen (Pflichtbeitragszeiten etc.) eine Schwerbehinderung von mindestens 50% vorliegt. Es reicht dabei, wenn die Schwerbehinderung bei Antragsstellung vorliegt. Als Nachweis hierfür reicht der DRV die Vorlage des Schwerbehindertenausweises. Dieser wiederum wird auf Antrag ausgestellt. Siehe §152 SGB IX. Und jemand mit GdB50 oder höher hat andere Vorteile durch diesen Ausweis als nur 1 EUR Kulturersparnis (wie in einem vorigen Beitrag gesagt), also wird er daran interessiert sein, sich den Ausweis ausstellen zu lassen. Da, wie zuvor erwähnt, auch andere Kriterien erfüllt sein müssen, muss man das Behördenleben ja nicht unnötig kompliziert machen. Jemand, der mit kurz vor 60 oder etwas danach seine Rente wegen SB beantragt, wird vermutlich nicht urplötzlich so gesund, dass er wie ein junger Hüpfer bis zur Regelaltersrente wieder voll arbeitsfähig ist. Aber das ist, aufgrund der Gesetzeslage, ja auch nicht weiter zu überprüfen. Anders sieht es dann bei einer Verkehrskotrolle aus. Denn ob dieser frischgebackene Rentner über einen altbackenen Führerschein verfügt oder über keinen, ist ebenfalls aufgrund bestehender Gesetze zu überprüfen, sofern der Führerschein bei Verkehrskontrolle nicht vorliegt. Hierzu muss er dann das Originaldokument vorlegen, das sich sicher verwahrt in einer Schublade zu Hause befindet (aus Versehen natürlich nur, denn während einer Fahrt muss er ja mitgeführt werden). Und falls das Auto dann auch noch auf seine Oma zugelassen ist, aber genauso wenig verkehrstüchtig noch ist wie diese selbst, wird auch überprüft, ob der Rentner im richtigen Fahrzeug sitzt und ob das Fahrzeug versichert ist, wenigstens. Der Rentner selbst war aber - denn er verfügt über die sonstigen Voraussetzungen, eine SB-Rente zu beantragen - jahrelang versichert und hat dafür seine Beiträge einbezahlt. Das ist in den vorliegenden Daten erfasst und nachweisbar. Vielleicht ist das der Unterschied zwischen Polizei und Rentenversicherung? Der zuständige Sachbearbeiter bei der DRV hat Zugriff auf die Akten, der Streifenbeamte bei einer Verkehrskontrolle nicht. Und auch ein Bankmitarbeiter weiß nicht, ob gerade wie Firma XXMegaGünstig eine Wohnungseinrichtung auf Kredit bestellt wurde und deshalb die 50 EUR Benzingeld lieber nicht vom überzogenen Konto ausbezahlt werden sollten. Der antragstellendende "Rentner" hat aber ansonsten alles nachgewiesen. Was also soll da noch kompliziert arbeitsaufwändig nachgefragt werden? Bei der Rentenversicherung reicht dann sogar eine Kopie des SB-Ausweises. Sollte diese nicht gefertigt werden können, weil der so verlegt wurde, dass er nicht mehr auffindbar ist, und auch der seinerzeitige Bescheid nicht, wird erst dann das zuständige Versorgungsamt wieder tätig, denn dann müssen die eine Kopie/Bescheinigung ausfertigen. Aber eben erst dann. Schöne Pfingsten für alle!
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