Ein Anspruch auf Altersrente nach Altersteilzeit besteht für Sie leider nicht, da es diese Altersrente nur für vor dem 01.01.1952 geborene gibt.
Der gewünschte Rentenbeginn 01.10.2014 ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass Sie einen Schwerbehindertenausweis mit mindestens 50 % Grad der Behinderung besitzen. Den für diesen Rentenbeginn erforderlichen Vertrauensschutz haben Sie erfüllt. Der Abschlag bei dieser Rente wäre 10,8%.
Ohne Schwerbehindertenausweis haben Sie frühestens ab 01.10.2016 Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte. Der Vertrauensschutz für diesen Rentenbeginn ist ebenfalls erfüllt und der Abschlag beträgt dann 10,8%.