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Experten-Antwort

Altersrente nach Altersteilzeit

von Lucky16.01.2014 | 15:56
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8 Antworten

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Liebe Experten, Geb.-Datum: 15.09.1954 Datum des Altersteilzeitvertrages: 23.11.2006 Arbeitsphase:01.10.2009-31.03.2012 Freistellungsphase:01.04.2012-30.09.2014 Kann ab 01.10.2014 Altersrente nach Altersteilzeit (versicherungsrechtl.Zeiten passen - 40 Jahre) bezogen werden und mit welchen Abschlägen; Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Anspruch auf Altersrente nach Altersteilzeit besteht für Sie leider nicht, da es diese Altersrente nur für vor dem 01.01.1952 geborene gibt.

Der gewünschte Rentenbeginn 01.10.2014 ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass Sie einen Schwerbehindertenausweis mit mindestens 50 % Grad der Behinderung besitzen. Den für diesen Rentenbeginn erforderlichen Vertrauensschutz haben Sie erfüllt. Der Abschlag bei dieser Rente wäre 10,8%.

Ohne Schwerbehindertenausweis haben Sie frühestens ab 01.10.2016 Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte. Der Vertrauensschutz für diesen Rentenbeginn ist ebenfalls erfüllt und der Abschlag beträgt dann 10,8%.

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7 Antworten

DarkKnight RVam 16.01.2014 | 18:15
Hallo Lucky, die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit können nur Versicherte erhalten, die bis 31.12.1951 geboren sind. Wenn Sie nicht mind. 50% schwerbehindert sind, haben Sie mit 60 keinen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente. Frühestmöglich können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte nach Vollendung des 62. Lebensjahres (ATZ vor 1.1.2007 abgeschlossen) beanspruchen, mit einem Abschlag in Höhe von 10,8%. 8)
Jonnyam 16.01.2014 | 18:28
Eine Altersrente nach Altersteilzeitarbeit gibt es nur noch für vor 1952 Geborene. Wer am 15.09.1954 geboren ist kann - abgesehen von einer Erwerbsminderungsrente - frühestens als Schwerhinderter ab Juni 2015 eine Altersrente mit 10,8 % Abschlag erhalten. Ab OKT 2017 auch ohne Schwerbehinderung mit 9,6 % Abschlag. Oder nach dem neuesten Gesetzentwurf mit 45 Jahren ab FEB 2018 abschlagsfrei. Also wohl doch nicht so lucky Meint Jonny
DarkKnight RVam 16.01.2014 | 18:54
Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach Vollenung des 60. Lebensjahres, wegen Vertrauensschutz ATZ....oder Johnny.... Nicht erst im Juni 2015!!! 8)
Mitleseram 16.01.2014 | 19:37
Sofern Sie nicht schwerbehindert sind, ist der ganze Altersteilzeitvertrag ungültig - das Altersteilzeitgesetz schreibt die Möglichkeit eines nahtlosen Übergangs in eine Altersrente zwingend vor. Ist diese nicht gegeben, ist der Vertrag über die Altersteilzeit "für die Katz" und muss als sogenannter "Störfall" rückabgewickelt werden.
Jonnyam 16.01.2014 | 22:47
Na klar, ab OKT 2014 mit 10,8 % Abschlag, da der ATZ-Vertrag ja schon vor 2007 abgeschlossen wurde. Aber eben: Schwerbehinderung ist Voraussetzung und muss schon am 1.1.2007 vorgelegen haben, oder?
DarkKnight RVam 17.01.2014 | 07:00
(y)
Jonnyam 17.01.2014 | 09:00
Wie gesagt, wenn die Schwerbehinderung schon am 1.1.2007 bestand, besteht Vertrauensschutz!!! @lucky, teilen Sie doch einfach einmal mit, ob und ggfls. seit wann sie schwerbehindert sind. Dann kommt Klarheit in die Antworten. Meint jedenfalls Jonny
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