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Experten-Antwort

Altersrente und Witwenrente

von Ntv18.08.2017 | 13:11
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, als ich diesen Artikel las, konnte ich das garnicht glauben. Obwohl ich die DRV sehr schätze und im Grunde genommen nichts schlechtes über der DRV sagen kann, war ich konsterniert. 11 Jahre hat es gedauert bis der Fehler bemerkt wurde. Und den Antrag haben die vernichtet – Sachen gibt’s - :-) Ich freue mich riesig für die Rentnerin. Sie kann es gut gebrauchen. Ich wünsche allen ein – buen fin de semana/have a nice weekend - Streit um 9000 Euro. Wenn die Rentenkasse zu viel zahlt. Bei gleichzeitiger Zahlung einer Witwen- und einer Altersrente wird Letztere auf Erstere angerechnet, was zu einer Verminderung der Hinterbliebenenbezüge führt - normalerweise. Nicht so in einem vor dem Sozialgericht Stuttgart verhandelten Fall. Das sorgt für Ärger. Um hierzulande eine gesetzliche Rente zu beziehen, müssen Beitragszahler bei der Deutschen Rentenversicherung gemeldet sein. Zudem müssen mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt werden, um die Anwartschaft auf die Wartezeit zu erfüllen. So weit, so einfach. Für eine Altersrente muss zudem das Rentenalter erreicht sein. Eine Witwen-/Witwerrente erhält derjenige, der mindestens ein Jahr mit einem Beitragszahler verheiratet war und dieser die oben genannten Voraussetzungen erfüllt hat. In der Praxis ist es keine Seltenheit, dass Versicherte einen Anspruch auf beide Renten haben und diese auch erhalten. Allerdings werden dann die Bezüge der Altersrente auf jene der Hinterbliebenenrente - nach Abzug eines Freibetrages - angerechnet. Nicht so in einem vor dem Sozialgericht (SG) Stuttgart verhandelten Fall (AZ.: S 13 R 5384/15). Hier unterblieb vonseiten der Deutschen Rentenversicherung eine Verrechnung, so dass die betroffene Rentnerin beide Bezüge in voller Höhe erhielt. Es dauerte elf Jahre, bis die Behörde ihren Fehler bemerkte. Und dies, obwohl sie in ihren jährlichen Rentenanpassungsmitteilungen die jeweils aktuelle Höhe für beide Renten im selben Schreiben der Ruheständlerin mitteilte. Ungeachtet dessen forderte sie umgehend die zu viel gezahlte Witwenrente zurück - knapp 9000 Euro. Dem Verlangen des Amtes wollte die Versicherte aber nicht nachkommen und so landete der Fall vor dem SG, welches im Sinne der Rentnerin urteilte. Auch deshalb, weil nicht mehr festzustellen war, ob die Frau in ihrem Antrag auf Altersrente den Bezug der Witwenrente angegeben hatte oder nicht. Die Rentenkasse hatte den Antrag bereits vernichtet und so war eine etwaige argliste Täuschung der Antragstellerin nicht mehr feststellbar. Zudem befand das Gericht, das die Rentenversicherung nach einer Zeit von über 10 Jahren seit Änderung der tatsächlichen Verhältnisse eine Rückzahlung nicht mehr verlangen könne. Auch, weil der Betroffene der Behördenfehler nicht selbst habe erkennen müssen.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Quelle: n-tv.de

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1 Antworten

Genervteram 18.08.2017 | 20:23
Selbst wenn Ihr Bericht stimmen sollte. Wo bleibt Ihre rentenrechtliche Frage oder wollen Sie sich nur wichtig machen?
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