Hallo Karl,
Da der Verzicht auf 1% der Rente zur Aktivierung von Pflegeversicherungsbeiträgen nur Sinn macht, wenn Sie bereits Regelaltersrentner sind, gehen wir davon aus, dass Sie zum 01.09.2018 bereits die Regelaltersrente bezogen haben.
In diesem Fall werden die gezahlten Beiträge jeweils im Folgejahr zum 01.07. berücksichtigt.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung