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Experten-Antwort

Altersteilzeit

von Susi31.08.2017 | 20:20
506 Ansichten
6 Antworten

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Ich habe wenn ich 65 Jahre bin 45 Beschäftigungsjahre voll, und bekomme nach meiner Meinung Anschlagserie Rente. Nun möchte ich mit 60 Jahren in Altersteilzeit gehen. Blockmodel 2,5 Jahre voll und dann 2,5 Jahre zu Hause bis zur Rente.Ist das möglich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susi,

Grundsätzlich können Sie nach einer Altersteilzeit eine Rente ohne Abschläge in Anspruch nehmen, wenn bis dahin die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist. Wenn die Voraussetzungen, so wie Sie sie geschildert haben, erfüllt sind, können Sie mit 65 Jahren die abschlagsfreie Rente beziehen.

Ich schließe mich den Kommentaren der User an und lassen Sie sich vor einer Unterschrift unter den Altersteilzeitvertrag in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ausführlich beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Fortitude oneam 31.08.2017 | 22:28
Hallo Susi, das ist wirklich toll. Nicht jeder AN schafft es auf 45 Beitragsjahre und noch ohne Abschläge. Sie meinen bestimmt Altersteilzeit (AZ). Dies müssen Sie mit Ihrem AG besprechen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
senf-dazuam 01.09.2017 | 09:23
Hallo Susi! Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber 5 Jahre Altersteilzeit vereinbaren, erhalten Sie für die 5 Jahre ein Gehalt, ebenso zahlen Sie und der Arbeitgeber davon Beiträge zur Rentenversicherung. Diese Zeit zählt also zu den Pflichtbeiträgen. Lassen Sie sich von der DRV bestätigen, dass unter der Annahme einer Tätigkeit 8inkl. Altersteilzeit) bis ... die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist. Dann können Sie besser planen. btw: welche Rechtschreibkorrektur macht denn aus "Abschlagsfreie" das Wort "Anschlagserie"??? Wenn nicht gerade 40 Jahre nach dem heißen Herbst wäre, könnte das fast komisch sein ... Schönes Wochenende!
Susiam 01.09.2017 | 09:24
Aber prinzipiell ist es wohl möglich?
Susiam 01.09.2017 | 09:28
Das mit der Korrektur war mir erst gar nicht aufgefallen. Es lies sich aber leider nicht ändern.
senf-dazuam 01.09.2017 | 09:44
Wenn Ihre Angabe richtig ist, ja. Deswegen meine Bitte, dass Sie sich das von der DRV noch mal bestätigen lassen, dass zum gewünschten Rentenbeginn auch die Wartezeit erfüllt sein sollte.
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