Hallo Susi,
Grundsätzlich können Sie nach einer Altersteilzeit eine Rente ohne Abschläge in Anspruch nehmen, wenn bis dahin die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist. Wenn die Voraussetzungen, so wie Sie sie geschildert haben, erfüllt sind, können Sie mit 65 Jahren die abschlagsfreie Rente beziehen.
Ich schließe mich den Kommentaren der User an und lassen Sie sich vor einer Unterschrift unter den Altersteilzeitvertrag in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ausführlich beraten.