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Altersteilzeit

von wika02.03.2007 | 12:45
1617 Ansichten
3 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Bin weiblich, Jahrgang Nov. 1952, langjährig versichert und habe im Dez. 2006 einen ATZ-Vertrag im Blockmodell über 6 Jahre vereinbart. Vom Arbeitgeber wird in diesem Vertrag der Beginn der ATZ mit Datum 01.12.2009 (Arbeitsphase) und das Ende mit 30.11.2012 angegeben. Die Freizeitphase wird mit 01.12.2012 bis 30.11.2015 datiert. Ich bin der Meinung, dass das ATZ-Verhältnis bereits am 01.12.2008 beginnen kann. 1. Ist meine Vermutung richtig? Wäre der früheste Rentenbeginn ab 01.12.2014 möglich? Wenn ja, mit welchen Abschlägen müsste ich in beiden Varianten rechnen? 2. Welcher Grund könnte vorliegen, dass entgegen Vorgesprächen, die ATZ jetzt um 1 Jahr heraufgesetzt wurde? Schon jetzt vielen Dank für die Rückantwort! MfG wika

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im Ergebnis geht es Ihnen darum, in Erfahrung zu bringen, ob Sie die Altersrente für langjährig Versicherte bereits mit 62 Jahren (12/2014) und 10, 8 % Abschlag beanspruchen können.

Als Geburtsjahrgang 1952 mit 35 Versicherungsjahren, der bis 12/2006 AZT vereinbart hat, ist dies in der Tat zutreffend - Sie können also auch noch 12/2014 auf die jetzt existente Rechtslage vertrauen und mit 62 frühestmöglich die Altersrente für langjährig Versicherte mit 10,8 % Abschlag beanspruchen.

Warum in Ihrem Fall dann bis zum 63. Lebensjahr ATZ vereinbart wurde, kann online schwer eruiert werden (die Förderhöchstdauer für ATZ von 6 Jahren wäre indes auch bei Dauer der ATZ von 2008 bis 2014 ausgeschöpft gewesen).

Sehen Sie darin aber keinen Nachteil, da sich so wegen der ATZ die Entgeltpunkte für die spätere Altersrente erhöhen und Sie bei Rentenbeginn ab 63 ein Leben lang dann nur 7,2 % Abschlag in Kauf nehmen müssen.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Dann ist ja alles klar.

MfG

1 Antworten

wikaam 02.03.2007 | 15:49
Herzlichen Dank für die treffende, zuegige Rückantwort! Werde meinen Arbeitgeber um Korrektur der ATZ-Daten bitten, da ich auch unter Hinnahme von 10,8% Abschlägen, den frühstmöglichen Ausstieg aus dem Arbeitsleben wünsche. Die Abschläge beeinträchtigen meine Lebensplanung nicht, da ich frühzeitig private Altersvorsorge getroffen habe. MfG wika
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