Im Ergebnis geht es Ihnen darum, in Erfahrung zu bringen, ob Sie die Altersrente für langjährig Versicherte bereits mit 62 Jahren (12/2014) und 10, 8 % Abschlag beanspruchen können.
Als Geburtsjahrgang 1952 mit 35 Versicherungsjahren, der bis 12/2006 AZT vereinbart hat, ist dies in der Tat zutreffend - Sie können also auch noch 12/2014 auf die jetzt existente Rechtslage vertrauen und mit 62 frühestmöglich die Altersrente für langjährig Versicherte mit 10,8 % Abschlag beanspruchen.
Warum in Ihrem Fall dann bis zum 63. Lebensjahr ATZ vereinbart wurde, kann online schwer eruiert werden (die Förderhöchstdauer für ATZ von 6 Jahren wäre indes auch bei Dauer der ATZ von 2008 bis 2014 ausgeschöpft gewesen).
Sehen Sie darin aber keinen Nachteil, da sich so wegen der ATZ die Entgeltpunkte für die spätere Altersrente erhöhen und Sie bei Rentenbeginn ab 63 ein Leben lang dann nur 7,2 % Abschlag in Kauf nehmen müssen.
MfG