Jahrgang 1954 kann nach dem neuen Recht, 35 Jahre Wartezeit erfüllt, frühestens immer mit 63 und 9,6% Kürzung in Rente gehen. Wenn ATZ vor 01.01.2007 vereinbart wurde kann man mit 62 und 10,8% Kürzung in Rente gehen. Wie die ATZ aussehen soll können Sie nur mit Ihrem AG absprechen. (Scheint aber bis 62 zu sein.)