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Altersteilzeit

von claudia14.03.2007 | 17:13
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5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herrn, Ende 2006 hat mir mein Arbeitgeber zugesagt, dass ich Altersteilzeit -Blockzeitmodell machen kann. Jetzt muss ich mich entscheiden in welcher Art. Bin 1954 geboren. Ab wann kann ich ohne Abzüge in Altersteilzeit gehen. Stimmt meine folgende Rechnung: Wenn ich zum 01.02.2011 bis 31.07.2014 arbeite und vom 01.08.2014 bis 31.01.2019 in die Ruhephase gehe. Habe aber von der Abrechnungszentrale folgendes bekommen: zum 01.02.2009 bis 31.07.2012 Arbeitszeit und dann Ruhezeit vom 01.08.2012 bis 31.01.2017 Kann mir jemand dies genauer erklären? Wäre dankbar für eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen Claudia

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Jahrgang 1954 kann nach dem neuen Recht, 35 Jahre Wartezeit erfüllt, frühestens immer mit 63 und 9,6% Kürzung in Rente gehen. Wenn ATZ vor 01.01.2007 vereinbart wurde kann man mit 62 und 10,8% Kürzung in Rente gehen. Wie die ATZ aussehen soll können Sie nur mit Ihrem AG absprechen. (Scheint aber bis 62 zu sein.)

4 Antworten

KSCam 14.03.2007 | 18:21
bei beiden Modellen kann ich die Zahlen nicht nachvollziehen. Sie schlagen 3,5 Jahre Arbeit und 4,5 Jahre Ruhephase vor - das ist in meinen Augen keine Altersteilzeit, weil sich Arbeit und Freizeit nicht 50 : 50 aufteilen. Besprechen Sie das mit Ihrem Arbeitgeber und lassen sich bei einer Beratungsstelle der RV beraten- da lassen sich die Fragen ausführlich klären. Ein AT Beginn im Jahr 2011 würde auch das Problem aufwerfen, dass der Arbeitgeber seine Mehraufwendungen nicht erstattet bekommt; daher glaube ich nicht, dass er einen solchen Vertrag abschließt. Generell kann man sagen, dass AR nahtlos in die Rente übergeht, und somit endet, wenn eine Altersrente beginnen kann. Und das ist - 35 Versicherungsjahre vorausgesetzt- erst mit 63 also 2017 der Fall. Sofern ein AT Vertrag bis Jahresende 2006 geschlossen wurde, wäre die Rente ab 62 möglich (aber dann sollten Ihre Fragen eigentlich längst geklärt sein!?)
PSam 14.03.2007 | 18:33
ohne Abschläge können Sie (sofern Sie nicht schwerbehindert sind) erst mit 65 (oder sogar erst 7 Monate später in Rente)
Kurtam 14.03.2007 | 20:32
Bei Jahrgang 1954 erst mit 65 und 8 Monaten
claudiaam 16.03.2007 | 11:59
Ein liebes Dankeschön für die Antworten. Es ist echt schwer sich da durchzuackern, da ich so viele verschiedene Auskünfte bekommen habe. Der Arbeitgeber war sich auch unsicher. Aber jetzt steht es fest. Liebe Grüße claudia
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