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Experten-Antwort

Altersteilzeit

von Ratlos22.11.2017 | 08:47
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Guten Morgen, ich habe einen Schwerbehindertenausweis und würde gerne Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Wo kann man sich da wirklich beraten lassen? Ich bin im öffentlichen Dienst tätig und habe gelesen, dass vereinzelt eine ATZ für Schwerbehinderte schon ab dem 55. Lj möglich wäre. Bei uns sagt die Personalabteilung und PR erst ab 60. Das ist für viele aber nicht interessant, da dann ja auch schon die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte greift. Ich habe nicht wirklich den Eindruck, dass SBV und PR groß Ahnung haben, die Personalabteilung erst recht nicht. Die entsprechende Stelle beim Arbeitsamt konnte mir auch nicht weiterhelfen, die gibt es wohl nur dem Namen nach, genausowenig wie der Integrationsfachdienst. Jetzt die Frage, an wen kann ich mich wenden, um da sinnvolle Infos zu erhalten! Bei der DRV werde ich natürlich eine Berechnung anfordern, und ich weiß, dass die Thematik oben eigenlich wenig mit dem Rentenforum zu tun hat, aber vielleicht kennt sich jemand aus. Ich habe den Eindruck, von Pontius zu Pilatus zu rennen und keiner kann helfen! Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratlos,

für Altersteilzeit gibt es verschiedene Modelle. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Modell, sondern für Sie gilt das, das Ihr Arbeitgeber/Dienstherr anbietet. Wegen Details zu der für Sie in Frage kommenden Altersteilzeitregelung wenden Sie sich daher bitte an Ihren Arbeitgeber.

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5 Antworten

Knut Rassmussenam 22.11.2017 | 10:05
Wenn Sie im ÖD beschäftigt sind, können Sie Altersteilzeit leisten, wenn es a) einen entsprechenden Tarifvertrag gibt und b) Sie zugelssen werden. Ihr Arbeitgeber muß Ihnen keine ATZ anbieten. Das Altersteilzeitgesetz gibt nur einen groben Rahmen vor, Details werden in Tarifverträgen und/ oder Einzelverträgen geregelt. Start frühestens mit 55 Laufzeit bis mindestens zum ersten möglichen Rentenbeginn Halbierung der regelmäßigen Arbeitszeit (egal in welcher Form, eine Woche frei, eine Woche arbeiten, echtes "halbtags", Blockmodell) Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Tarifvertag und unterstützend dem Spitzenverbandsrundschreiben zur Altersteilzeit vom 02.11.2010 (im Netz zu finden auf Seiten der Krankenkassen, einfach Herrn ixquick oder Frau DuckDuckgo fragen - oder googlen)
Ratlosam 22.11.2017 | 10:42
Schön, wie höflich hier geantwortet wird! Beispiellos ...
Kubaam 22.11.2017 | 11:11
Wie Schön und höflich Sie sind. Wirklich t(r)oll.
suchenwiam 22.11.2017 | 22:20
Gegenbeispiel: ich bekam (nach IG Metall-Bedingungen) einen ATZ-Vertrag über 4 Jahre 4 Monate mit 58. Ende, natürlich: der Monat, in dem ich 63 werde (Juli 2019). Aber das hängt natürlich vom Interesse des Arbeitgebers ab (der gerade wieder viel Personal sozialverträglich abbauen wollte).
W*lfgangam 22.11.2017 | 21:52
Hallo Ratlos, die 55-Regelung ist mit Auslaufen 2009 Geschichte. Der 'neue' ATZ-Tarifvertrag(TV FlexAZ): http://www.vka.de/site/home/vka/tarifvertraege__texte/altersteil… sieht den Beginn der ATZ erst ab 60 vor - unter Zustimmung des Arbeitgebers, ein genereller Anspruch auf ATZ besteht nicht. Natürlich können Sie unter den dort genannten Bedingungen die ATZ einfach mal 'beantragen' und sehen, was der AG davon hält. Aus meiner Verwaltung kenne ich seit 2010 ganz 3 Personen, denen ATZ im Einzelfall von ganz oben genehmigt worden ist. Aktuell wird hier unter den Bedingungen des TV FlexAZ wieder allgemein ATZ für alle angeboten – geht doch nichts über Ideen zu schnelleren geplanten Personalkosteneinsparungen ;-) Die Reaktionen waren allerdings ernüchternd – bei den Konditionen nach TV FlexAZ kein Wunder. Gruß w.
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