Hallo Ratlos,
die 55-Regelung ist mit Auslaufen 2009 Geschichte. Der 'neue' ATZ-Tarifvertrag(TV FlexAZ):
http://www.vka.de/site/home/vka/tarifvertraege__texte/altersteil…
sieht den Beginn der ATZ erst ab 60 vor - unter Zustimmung des Arbeitgebers, ein genereller Anspruch auf ATZ besteht nicht. Natürlich können Sie unter den dort genannten Bedingungen die ATZ einfach mal 'beantragen' und sehen, was der AG davon hält. Aus meiner Verwaltung kenne ich seit 2010 ganz 3 Personen, denen ATZ im Einzelfall von ganz oben genehmigt worden ist.
Aktuell wird hier unter den Bedingungen des TV FlexAZ wieder allgemein ATZ für alle angeboten – geht doch nichts über Ideen zu schnelleren geplanten Personalkosteneinsparungen ;-) Die Reaktionen waren allerdings ernüchternd – bei den Konditionen nach TV FlexAZ kein Wunder.
Gruß
w.