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altersteilzeit

von elleq31.07.2007 | 13:52
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3 Antworten

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Habe einen Altersteilzeitvertrag untrschrieben und in der passiven Arbeitsphase (59).Dieser endet mit meinem 60. Geburtstag, da ich von dieser Zeit die Frauenrente beantragen sollte. Mittlerweile ist es mir zu langweilig und ich möchte wieder arbeiten. Besteht die Möglichkeit mir einen neuen Arbeitsplatz zu suchen (auch Zeitarbeit) anstatt die Rente zu beantragen. Muß ich den Arbeitgeber darüber informieren? Bin ich dort trotzdem Firmenrentner? Könnten Sie mir bitte mit Antworten helfen? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 03.08.2007 | 06:47

Die Altersteilzeit wird von der Bundesagentur für Arbeit in der Regel bis zu sechs Jahre gefördert. In diesem Zeitraum werden Förderleistungen erbracht. Der Anspruch auf diese Förderleistungen ruht, wenn der Arbeitnehmer neben seiner Altersteilzeitarbeit noch eine weitere Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit in mehr als geringfügigem Umfang ausübt. Demnach sind nur Minijobs bis zu 400,- Euro monatlich unschädlich möglich. Normalerweise ist im Altersteilzeitvertrag eine entsprechende Regelung aufgenommen. Der Arbeitgeber ist von der Aufnahme einer Beschäftigung - auch eines Minijobs - zu unterrichten.

Hinsichtlich der gesetzlichen Altersrente für Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres kann gesagt werden, dass Sie selbstverständlich erst zu einem späteren Zeitpunkt die Rente beantragen können. Erkundigen Sie sich aber bitte bei Ihrem Arbeitgeber nach den möglichen Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Betriebsrente und den bisher erhaltenen Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit.

Sofern Sie neben der Altersrente später hinzuverdienen wollen besteht gegebenenfalls bei Nichteinhalten der Hinzuverdienstgrenzen nur noch ein Anspruch auf Teilrente. Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle im Bundesgebiet wahrzunehmen, damit Sie über die konkreten Auswirkungen einer solchen Beschäftigung.

Moderatoren-Antwortam 08.08.2007 | 14:49

test

1 Antworten

Schadeam 31.07.2007 | 14:12
wenn Sie nach Ablauf der AT keinen Rentenantrag stellen, sondern sich eine Arbeit suchen, ist das zumindest für die RV kein Problem. Sie können die AR für Frauen auch zu jedem späteren Zeitpunkt beantragen. Ob Sie den Arbeitgeber verständigen müssen wäre ein arbeitsrechtliches Problem - da Sie wegen der Betriebsrente ohnehin mit dem AG Kontakt aufnbehmen müssten, stellt sich diese Frage eigentlich gar nicht. Denn das mit der Betriebsrente muss vor Ort geklärt werden (allerdings verlangen die Betriebsrenten i.d.R. die Kopie des Rentenbescheides.) Sie könnten ja auch regulär in Rente gehen und später eine Arbeit aufnehmen und die Verdienstgrenzen überschreiten, dann wäre das Problem auch vom Tisch...
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