Hallo Wissen,
Sie können in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Auskunft erhalten, wie sich die Altersteilzeit auf Ihre zukünftige Rente auswirken wird. Über die Höhe des Altersteilzeitentgeltes kann von Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung selbstverständlich keine Auskunft gegeben werden. Hier handelt es sich um Angaben, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären müssen.
Ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Altersteilzeit besteht kann nur in einem Tarifvertrag geregelt sein. Bitte klären Sie die arbeitsrechtlichen Fragen mit dem Arbeitgeber oder ggf. mit dem Personal- oder Betriebsrat oder mit Ihrer Gewerkschaft.