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Altersteilzeit

von Wissen13.09.2009 | 10:31
799 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie sieht meine finanzielle Einbuße aus und wer rechnet sie mir aus? Ist der Arbeitgeber auf mein Gesuch hin, mir Altersteilzeit zu gewähren, verpflichtet?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Wissen,

Sie können in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Auskunft erhalten, wie sich die Altersteilzeit auf Ihre zukünftige Rente auswirken wird. Über die Höhe des Altersteilzeitentgeltes kann von Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung selbstverständlich keine Auskunft gegeben werden. Hier handelt es sich um Angaben, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären müssen.

Ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Altersteilzeit besteht kann nur in einem Tarifvertrag geregelt sein. Bitte klären Sie die arbeitsrechtlichen Fragen mit dem Arbeitgeber oder ggf. mit dem Personal- oder Betriebsrat oder mit Ihrer Gewerkschaft.

1 Antworten

Schadeam 13.09.2009 | 12:00
Ein Rentenexperte kann Ihnen höchstens sage, wie sich die ATZ auf die spätere Rente auswirkt - aber dazu bräuchte man weitere Angaben wie Dauer der ATZ und derzeitiger Lohn.... Wieviel Lohn Sie während der ATZ erhalten ist Teil des Vertrages, den SIE mit Ihrem AG schließen (das weiß man hoffentlich bevor man unterschreibt...). Eine Verpflichtung zur ATZ bestünde nur dann, wenn das im Tarifvertrag so geregelt ist. Aber den kennen wir nicht, dass wissen Personalabteilung, Betriebsrat un CO.
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