Ob auch Altersteilzeitbeschäftigte von einer Gehaltserhöhung profitieren (insbesondere in der Freistellungsphase eines Blockmodells), ist eine arbeitsrechtliche bzw. tarifrechtliche Frage. Zu arbeitsrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Altersteilzeitarbeit können unter anderem die Tarifvertragsparteien, zum Beispiel der Betriebsrat, Auskünfte erteilen.