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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Floh,
die beitragsrechtliche Regelung des Wertguthabens aufgrund des Störfalls sieht keine Beitragsbemessungsgrenze vor. Der Arbeitgeber hat die Differenz zu dem was ohne die Altersteilzeitregelung an Beiträge bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses zu zahlen gewesen wäre zu dem was bisher bereits gezahlt wurde noch nachzahlen. Dieser Nachzahlung erfolgt aus dem Wertguthaben.
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