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Altersteilzeit

von Floh04.08.2009 | 18:29
860 Ansichten
3 Antworten

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Meine Altersteilzeit endet wg. Arbeitslosigkeit. 1.5 Jahre (von 2) aktive Phase sind schon geleistet, was passiert mit dem Wertguthaben? Ist das jetzt eine Einmalzahlung für die Rentenversicherung?Was ist, wenn die jährliche BBG damit überschritten wird? Das muss mir ja irgendwie zu Gute kommen!!Bekomme ich für das Guthaben auch irgendwelche Zeiten in der Rentenversicherung zusätzlich angerechnet?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 05.08.2009 | 13:13

Hallo Floh,

die beitragsrechtliche Regelung des Wertguthabens aufgrund des Störfalls sieht keine Beitragsbemessungsgrenze vor. Der Arbeitgeber hat die Differenz zu dem was ohne die Altersteilzeitregelung an Beiträge bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses zu zahlen gewesen wäre zu dem was bisher bereits gezahlt wurde noch nachzahlen. Dieser Nachzahlung erfolgt aus dem Wertguthaben.

2 Antworten

Haseam 05.08.2009 | 07:10
Hallo, gehe davon aus, dass AtZ im Blockmodell vorlag. Dann müsste der Arbeitgeber für die 1,5 Jahre den vollen Lohn und die Beiträge zur SV nachzahlen.
Keith Moonam 05.08.2009 | 09:07
Ja, er "müsste"... Normalerweise erfolgt in solchen Fällen eine Abschlußprüfung durch die Betriebsprüfung der DRV, dann sollten die Meldungen eigentlich wieder stimmen´, zumindest erhält der Arbeitgeber bzw. dessen Insolvenzverwalter einen entsprechenden Auftrag. Im Zweifel einfach zu gegebener Zeit bei der DRV anrufen oder vorbeikommen und nachfragen.
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