ein Bekannter (türk. Staatsbürger)
ist seit 25 Jahren in Deutschland beschäftigt.
Vor dieser zeit war er in der Türkei sozialv. beschäftigt. und hat sich türkische Rentenansprüche erworben. da in der Türkei die Rentenausz. anders geregelt ist erhält er seit ein paar Jahren eine geringe Rente aus der Türkei. Nun möchte er in Deutschland Altersteilzeit beantragen. Ist dies für ihn möglich ????
09.09.2009, 13:59
von
Goldstern
10.09.2009, 11:42
Experten-Antwort
13.09.2009, 22:03
von
goldstern
das ist geklärt.der AG gewährt Altersteilzeit aber unsicher macht uns der §5 Punkt 2 und 3 des ATZ Gesetzes. in dem Bezug auf bereits gezahlte Renten genommen wird. Im ATZ Vertrag meines Mannes steht noch der Zusatz "dies gilt auch für Leist. von ausländischen Trägern".
Mein mann bekommt doch schon eine kleine Rente aus der Türkei. Der § ist sehr schwer für uns zu verstehen.