Hallo Albert Meister,
vorausgesetzt Sie haben 35 Versicherungsjahre zurückgelegt und Schwerbehinderung liegt zum Rentenbeginn noch vor, können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Da die Altersgrenze für Geburtsjahr 1953 auf 63 Jahre und 7 Monate angehoben wurde, beträgt der Abschlag bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme mit Vollendung des 63. Lebensjahres 2,1 % (= 7 X 0,3 %).
Allerdings endet Ihr Altersteilzeitverhältnis erst zum 30.6.2016, also mit 63 Jahren und 2 Monaten. Bei einem Rentenbeginn 1.7.2016 ergibt sich ein Abschlag von 1,5 %.