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Experten-Antwort

Altersteilzeit und Erwerbsminderungsrente

von Moritz07.02.2014 | 11:33
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12 Antworten

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Ich habe eine FRage: Ich befinde mich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit und habe einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gestellt. Laut Gutachten wurde mien Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit 3 bis unter 6 Stunden täglich festgestellt. Kann ich nun eine volle Erwerbsminderungsrente wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes erhalten oder kann mich die DRV Bund auf einen zustandsangemessenen "Arbeitsplatz" verweisen, so daß für mich kein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht? Vielen Dank für die Antwort!!

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 07.02.2014 | 12:35

Das wird Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger für Sie überprüfen.

Darf ich nach Ihrem Alter fragen?

Da sich unter bestimmten Voraussetzung die Prüfung der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes erübrigt.

Experten-Antwortam 07.02.2014 | 13:49

Für das Rentenverfahren kann ich Ihnen sagen, dass es folgende Regelung gibt:

Die Prüfung der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes erübrigt sich bei Versicherten, die das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben (vgl. BSG, Urt. v. 13.11.1974 - 12 RJ 52/74 -).

Der Altersteilzeitvertrag wurde allerdings mit Ihrem Arbeitgeber geschlossen. Insofern gibt es vertragliche Vereinbarung.

Das heißt, wir können Ihnen nicht sagen, ob das Arbeitsverhältnis bei einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit bestehen bleibt.

Das hängt von tarifrechtl. Regelungen ab.

Inwieweit es überhaupt Sinn macht während der Ruhepase einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung zu stellen kann in diesem Forum nicht allumfassend beantwortet werden.

Es wäre ratsam, Sie würden Sich unverbindlich mit einer Auskunft und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen.

Experten-Antwortam 07.02.2014 | 13:06

Wie die arbeitsrechtlichen Regelungen aussehen, können wir Ihnen hier im Rentenforum leider nicht beantworten.

Dies hängt unter anderem davon ab, was vertraglich geregelt wurde.

Wie alt sind Sie denn?

9 Antworten

Moritzam 07.02.2014 | 12:11
Ich habe eine FRage: Ich befinde mich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit und habe einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gestellt. Laut Gutachten wurde mien Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit 3 bis unter 6 Stunden täglich festgestellt. Kann ich nun eine volle Erwerbsminderungsrente wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes erhalten oder kann mich die DRV Bund auf einen zustandsangemessenen "Arbeitsplatz" verweisen, so daß für mich kein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht? Vielen Dank für die Antwort!!
Ja
Na ja, hast Du dafür auch eine Begründung?
Markam 07.02.2014 | 12:34
Verstehe ich nicht, Sie brauchen doch in der Freistellung die Krankheit nirgends zu melden.
Moritzam 07.02.2014 | 12:48
Ja, die Rente wäre höher, wenn ich eine volle EM-Rente erhalten würde. Meine Frage: Wird mein Altersteilzeitverhältnis bei einer teilweisen EM beendet? Meiner Meinung nach nur bei einer vollen EM-Rente, oder? Wenn die Rentenversicherung mir nur eine teiweise EM-Rente gibt und das Altersteilzeitverhältnis beliebt bestehen, würde ja mein Arbeitsengelt als Hinzuverdienst berücksichtigt.
Markam 07.02.2014 | 12:39
Bringt Ihnen die Rente mehr Geld als die Freistellungsphase? Es wurde schon viel hier geschrieben aber so etwas noch nicht.
Moritzam 07.02.2014 | 13:37
Hängt das von den arbeitsvertraglichen Regelungen ab? Meines Erachtens müsste doch das allgemein für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse gelten, oder? Ich bin 61 Jahre alt.
W*lfgangam 07.02.2014 | 16:34
Hallo Moritz, IN DER FREISTELLUNGSPHASE einen EM-Antrag stellen? Mir verschlägts zunächst die Sprache. Auf den ersten Blick erschließt sich mir der Sinn darin nicht - statt die passive Phase (mehr Geld) in Ruhe abzuwarten und dann in Rente zu gehen. Welche Gründe lagen dafür vor? - auch wenn das Kind jetzt in den Brunnen gefallen ist. Gruß w. PS: Vielleicht ziehen Sie den Antrag zurück, so lange noch kein rechtskräftiger Bescheid (1-Monats-Frist) vorliegt.
W*lfgangam 07.02.2014 | 16:43
...die weiteren Beiträge hatte ich nach meiner Antwort noch nicht gelesen. Eine teilweise EM-Rente beendet nicht das Arbeitverhältnis, nur eine voll EM-Rente auf Dauer - also auch die volle EM-Rente auf Zeit lässt das Arbeitsverhältnis weiter bestehen. Allerdings, es gibt da unterschiedliche Regelungen - bitte mal in Ihren ATZ-Vertrag reinschauen, das steht es abschließend drin. Gruß w.
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