Hallo Herbert Hörner,
sofern der Freibetrag von zz. 803 EUR mtl. überschritten wird, kommt es zu einer Kürzung bis hin zur Nichtzahlung der Hinterbliebenenrente.
Bei ATZ zählt das maßgebende Bruttoeinkommen (die Hälfte des ursprünglichen) minus 40 % pauschaler Abzug plus der volle Aufstockungsbetrag, sowie auch jährliche Sonderzahlungen zu 1/12 (ebenfalls um 40 % bereinigt).
Übersteigt das so ermittelte Monatseinkommen die 803 EUR, dann sind von dem darüber liegenden Betrag 40 % zu ermitteln - und das ist der Kürzungsbetrag für die Hinterbliebenenrente.
Falls es Sie betrifft, füllen Sie den Vordruck R0660 aus, den R0664 lassen Sie von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio…
oder wenden sich an die nächste Beratungsstelle.
Gruß
w.