Die Altersteilzeitarbeit ist ein arbeitsrechtliche Regelung, die vom Beschäftigten mit dem Arbeitgeber vereinbart wird. Zum Abschluss einer Vereinbarung wird vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger lediglich eine Rentenauskunft benötigt, aus der der frühstmögliche Rentenbeginn hervorgeht.
Wir empfehlen Ihnen sich diesbezüglich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.