Guten Tag Peter Vorbereitung,
Ihre Frage ist interessant. In den vorherigen Beiträgen zu Ihrer Frage finden Sie schon die Antwort: Bei einer Vereinbarung über eine Altersteilzeit ist Ihr Arbeitgeber Ihr Vertragspartner, mit dem Sie sich über die Details einigen müssen. Das umfasst auch die Frage nach dem ggf. rückwirkenden Beginn der Altersteilzeit. Damit befinden Sie sich im Bereich des Arbeitsrechts. Sollte es in Ihrer Firma eine Arbeitnehmervertretung/einen Betriebs-/Personalrat geben, kann man Ihnen dort vielleicht weiterhelfen. Ggf. könnten Sie vorab mit einem Experten für das Arbeitsrecht die generellen Möglichkeiten besprechen.