Guten Tag Peter Clarke,
ob Sie sich die von Ihnen in Deutschland gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung erstatten lassen können, ist von Ihrer Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in Deutschland abhängig. Und ob Sie aktuell berechtigt sind, freiwillige Beiträge in die deutsche Rentenversicherung zu zahlen, hängt davon ab, in welchem Staat Sie wohnen und welche Staatsangehörigkeit Sie haben.
Weitere Informationen finden Sie dazu in der Broschüre „Beitragserstattung“
im Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/beitragserstattung.pdf?__blob=publicationFile&v=18
Außerdem finden Sie dort auch das Formular “ Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Ausland / Claim for refund of contributions for persons residing outside Germany“ (V0901) unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0901.pdf?__blob=publicationFile&v=26