14.02.2015, 14:37
von
Hallo zusammen,
meine Frage:
Ehemann geb. 1949 - gestorben 2010
Ehefrau geb. 1955
Eheschliessung 1974
Falle ich damit unter das alte oder neue Hinterbliebenenrecht wenn es um Zurechnung zur Witwenrente um Vermögen geht?
LG
Sam
14.02.2015, 14:51
Experten-Antwort
Die Einkommensanrechnung erfolgt nach den alten Regelungen.
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