Hallo,
die Reha-Einrichtung möge der Rentenversicherung am Tag des Beginns der Reha, bei Ihnen der 08.08.2012, den Beginn kurz schriftlich oder telefonisch bestätigen.
Es kann dann die Prüfung des Übergangsgeldanspruchs erfolgen und ggf. der Bescheid und die Auszahlung veranlasst werden.