Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ernst,
Sie haben keinen Anspruch auf einen "unabhängigen" Gutachter. Sie können zwar im Einzelfall die Begutachtung durch einen bestimmten Arzt ablehnen (z. B. wegen Befangenheit) aber letztlich nicht bestimmen, welcher Arzt Sie begutachtet.
Sollten Sie mit einem Gutachten der Rentenversicherung nicht einverstanden sein, können Sie dagegen Widerspruch einlegen und anschließend Klage beim Sozialgericht erheben. Spätestens vor dem Sozialgericht wird das Gutachten nochmals "unabhängig" überprüft und in der Regel nochmals ein weiteres Gutachten bei einem Gutachter außerhalb der DRV eingeholt.
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