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An User Schade! Bitte Frage genau lesen! Danke

von frsteer13.07.2008 | 21:29
1051 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo User Schade, bitte lesen Sie doch die gesamte Frage! Ich hab doch auch gefragt, wie das ist, wenn man während einer Wiedereingliederung 2-3 Tage krank ist! Muß man dann nochmals zum Arzt und eine AU holen, obwohl der AG ja schon eine Dauer-AU hat? Und muß man das irgendwem melden? Es interessiert doch bestimmt jemanden, ob ich während der Wiedereingliederung desöfteren kurzfristig ausfalle! PS: Glauben Sie mir, mir ist bekannt, dass es hier keine Hellseher gibt! So eine Antwort könnte man sich doch sparen!

3 Antworten

Falsches Forumam 14.07.2008 | 07:01
Dies ist ein Forum der Rentenversicherung! Für Belehrungen von Mitmenschen wäre die Suche nach einem anderen Forum sinnvoll.
...am 14.07.2008 | 07:40
Ich weiß nicht, wie die Rentenversicherung es handhabt, könnte mir aber vorstellen, dass das Ü-Geld nur für Tage gezahlt wird, an denen Sie an der Wiedereingliederungsmaßnahme auch teilgenommen haben und während der jeweils 2-3 Tage krank zu Hause stattdessen Krankengeld zu bekommen haben... Fragen Sie am Besten in Ihrer Reha-Abteilung mal nach...
Heinericham 14.07.2008 | 08:39
Hallo, eine neue AU benötigen Sie nicht, da Sie während der gesamten Eingliederung krankgeschreiben sind. Sie sollten aber dennoch Ihrem AG und dem Träger der Wiedereingleiderung krankheitsbedingte Unterbrechungen der Widereingliederung melden. MfG
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