Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Anerkennung BU nach altem Recht(bis 2000

von Karina1317.01.2007 | 11:54
2284 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Bin Jahrgang 1949, beziehe eine volle EMR für 3 Jahre. Weiterbewilligung wird im Juni beantragt. Die halbe EMR habe ich auf Dauer, beide Renten beruhen auf medizinischen Befunden. Eine Besserung ist nicht eingetreten, eher das Gegenteil. Nun war ich bei einer Beratung und binmir nicht sicher, daß ich einen Aspekt richtig verstanden habe. Die Beraterin meinte, ich solle eine BU nach Rentenrecht bis 2000 prüfen lassen. So wäre dann bei positiven Bescheid eine RAR mit 63 Jahren ohne Abschläge für mich möglich. Gleichzeitig soll ich einen GdB von 50% versuchen zu erlangen.(bisher 30%)Die Einstufung von 30 hat nichts mit meiner Erkrankung , die berentet wird zu tun. Wartezeit von 35 Jahren ist erfüllt. Nun meine Frage, wann sollte ich das beantragen, jetzt beim Weitergewährungsantrag oder erst mit dem 62 LJ?Und bleiben mir die bisherigen Entgeltpunkte für die RAR erhalten? Danke für Ihre Antworten

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen, besteht bei einer Anerkennung als schwerbehinderter Mensch (mit einem GdB von mindestens 50) oder bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht ein Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Diese Rente würde nach Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abschlag gezahlt werden. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen vorliegen, erfolgt nachdem Sie einen Antrag auf diese Rente gestellt haben. Dieser Rentenanspruch wäre für Sie vor allem dann von Vorteil, wenn ggf. nur noch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gewährt würde. Auf die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte besteht ein Besitzschutz, sofern keine Unterbrechung in der Rentenzahlung von mehr als 24 Kalendermonaten eintritt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Das Vorliegen von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht könnte zum Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen führen (hierbei handelt es sich nicht um die Regelaltersrente, falls Sie diese mit der Abkürzung „RAR“ meinen). Die Voraussetzung wird demnach auch erst nach der Antragstellung dieser Rente geprüft. Den Antrag auf die Rente sollten Sie ca. 4 Monate vor Rentenbeginn stellen.

Nach dem aktuellen Recht würden allerdings auch bei einem Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente weiterhin die Abschläge von 10,8% Bestand haben!

1 Antworten

Karina13am 18.01.2007 | 18:35
Danke Expertin für die Antwort. Ich will den Antrag auf BU nach altem Recht stellen. Meine Frage dahingehend war, zu welchem Zeutpunkt sollte ich das tun? Jetzt beim Weiterbewilligungsantrag oder erst, kurz vor meinem 63. LJ?Ich möchte schon eine abschlagsfreie Rente bekommen, die jetzige ist ja leider um 10,8% gekürzt und das fehlt dann schon jeden Monat. Die 50% Gdb werde ich unabhängig davon ebenfalls beantragen. Hoffe nur, daß es dann die RAR noch gibt. Weiß man bei der heutigen Politik leider nicht so ganz genau. Danke fürs Lesen Karina 13
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026