Wie bereits richtig durch "Die Farbe Schwarz" geäußert, ist ein Bezug von Arbeitslosengeld I im Zeitraum, der außerhalb der zwei Jahre vor dem Rentenbeginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte liegt, unschädlich für die Wartezeit von 45 Versicherungsjahren, d.h. auch solch eine Zeit zählt zu dieser Wartezeit.