Ich wurde im January 2017 mit 59,5 Jahren arbeitslos. Jetzt habe ich mit 61,5 Jahren doch noch eine Teilzeit Stelle bekomme. Frage: wird die Wartezeit der Arbeitslosenzeit anerkannt?
Ich bin 1957 geboren 1972 - 1975 Ausbildung (abgeschlossen) 1975 - 2016 berufstätig 2017 - 2018 Alg1 2019 - berufstätig
12.12.2018, 15:33
von
Die Farbe Schwarz
Die ALG-Zeit zählt für die 45 Jahre immer dann mit, wenn sie nicht in dem Zeitraum von 2 Jahren vor Rentenbeginn liegt.
Rentenbeginn z.B. 01.01.2023 = Ausschluss der Anrechnung vom 01.01.2021 - 31.12.2022
Da die Altersrente für bes. langjährig Versicherte bei Ihnen ja noch was hin ist, zählt das ALG mit rein.
13.12.2018, 07:33
Experten-Antwort
Wie bereits richtig durch "Die Farbe Schwarz" geäußert, ist ein Bezug von Arbeitslosengeld I im Zeitraum, der außerhalb der zwei Jahre vor dem Rentenbeginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte liegt, unschädlich für die Wartezeit von 45 Versicherungsjahren, d.h. auch solch eine Zeit zählt zu dieser Wartezeit.