Militärdienstzeiten im ehemaligen Jugoslawien sind keine sogenannten rentenrechtliche Zeiten und können bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt werden. Sie zählen also weder zu den Wartezeitmonaten noch wirken sie sich rentenerhöhend aus. Die Militärdienstzeiten werden auch nicht von den Versicherungsträgern des ehemaligen Jugoslawien als Versicherungszeiten anerkannt.