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Experten-Antwort

Angaben zum Arbeitsentgelt im Formular R 0660

von Anne Meier30.10.2018 | 23:21
106 Ansichten
1 Antworten

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Hallo Experten Team, ich habe eine Frage zum Formular R 0660. Unter der Ziffer 10 werden Angaben zum Arbeitsentgelt im vorherigen Jahr sprich 2017 verlangt. Im Jahr 2017 war ich bis Juni in einem Beschäftigungsverhältnis, anschließend bekam ich Krankengeld. Im September war ich in Kur und bezog Übergangsgeld, danach wieder Krankengeld. Seit ende Dezember bin ich Arbeitslos gemeldet. Bedeutet es jetzt, dass ich für jede Zahlstelle sprich Betrieb, Krankenkasse, Rentenversicherung und Arbeitsamt ein extra Formular ausfüllen muss? Vielen Dank für die Mühe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anne Meier,

da das Kalenderjahr 2017 lange abgelaufen (und somit auch von allen Stellen abgerechnet) ist, empfehle ich Ihnen alle Sozialversicherungsnachweise (Arbeitgeber/Krankenkasse/Arbeitsamt und auch RehaTräger) beizulegen. Sie haben Ihre Angaben dann bestmöglich belegt, Ihr Rententräger hat Möglichkeiten mit diesen Angaben zu arbeiten und Sie ersparen sich zunächst viele Wege.

Wenn man es allerdings ganz genau nimmt, dann wäre tatsächlich von jeder Stelle eine gesonderte Bestätigung erforderlich.

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