Hallo Anne Meier,
da das Kalenderjahr 2017 lange abgelaufen (und somit auch von allen Stellen abgerechnet) ist, empfehle ich Ihnen alle Sozialversicherungsnachweise (Arbeitgeber/Krankenkasse/Arbeitsamt und auch RehaTräger) beizulegen. Sie haben Ihre Angaben dann bestmöglich belegt, Ihr Rententräger hat Möglichkeiten mit diesen Angaben zu arbeiten und Sie ersparen sich zunächst viele Wege.
Wenn man es allerdings ganz genau nimmt, dann wäre tatsächlich von jeder Stelle eine gesonderte Bestätigung erforderlich.