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Experten-Antwort

Angestellte und gleichzeitig freie Mitarbeiterin?

von Lena19.06.2015 | 16:54
723 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin als Angestellte tätig. Mit ein paar Kollegen habe ich eine Band gegründet, die auch, aber nicht nur, auf öffentlichen Events des Unternehmens für das wir arbeiten spielt. Muss die Gage für den Auftritt über die Gehaltsabrechnung laufen oder kann ich gleichzeitig als freie Mitarbeiterin auf Rechnung arbeiten? Schließlich bin ich als Bandmitglied nicht weisungsgebunden. Außer dass wir zu bestimmten Terminen gebucht sind natürlich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lena,

die Prüfung, ob ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, obliegt der Einzugsstelle, d.h. der gesetzlichen Krankenkasse, in der Sie versichert sind. Sie können aber auch bei der DRV ein Statusfeststellungsverfahren einleiten (Vordruch V023). Die Kollegen der örtlichen Beratungsstelle sind dabei behilflich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 19.06.2015 | 17:26
Hallo Lena, vielleicht eine Frage der/zur Künstlersozialversicherung: http://www.kuenstlersozialkasse.de/ Gruß w. PS: Erster Ansprechpartner ist immer Ihre Krankenkasse als Einzugsstelle der Sozialversicherungsbeiträge, um Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status in allen Arten von Beschäftigungen/Tätigkeiten zu beurteilen/festzulegen.
Deutsche Rentenversicherung
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