Hallo Lena,
die Prüfung, ob ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, obliegt der Einzugsstelle, d.h. der gesetzlichen Krankenkasse, in der Sie versichert sind. Sie können aber auch bei der DRV ein Statusfeststellungsverfahren einleiten (Vordruch V023). Die Kollegen der örtlichen Beratungsstelle sind dabei behilflich.