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Experten-Antwort

anrechenbares Einkommen bei Witwenrente

von Ulrika 6717.10.2016 | 10:03
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1 Antworten

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Liebe Experten, kann die Bezieherin einer Witwenrente (Altregelung 60 Prozent) ihr anrechenbares Arbeitseinkommen durch Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung) reduzieren? Im SGB VI finde ich entsprechende Regelungen nur zum Thema Erwerbsminderungsrente § 96a... Falls ja, wäre die Benennung der rechtlichen Grundlage sehr hilfreich! :-) Vielen Dank schon mal im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulrika 67,

Beträge, die durch Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge verwendet werden, bleiben im Rahmen der Einkommensanrechnung unberücksichtigt, soweit sie 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (West) der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen. Sie gelten nicht als Arbeitsentgelt.

Dies ergibt sich aus den §§ 14, 17 und 18a SGB IV in Verbindung mit der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV).

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