Die Anrechnung von Einkommen soll der Sachlage Rechnung tragen, dass die Erwerbsminderungsrente Ersatz für Arbeitseinkommen ist. Die Zahlung der RT wird demnach eingeschränkt - durch Anrechnung - soweit die Alimentation durch Arbeitseinkünfte stattfindet. Daher wird ab Rentenbeginn Monat für Monat geprüft, ob es weitere Einkommen gibt. Hier zählen Abfindungen in dem Monat wo die Auszahlung erfolgt.