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Experten-Antwort

Anrechnung Auszahlung Sterbegeldvorsorgeversicherung

von Gretel27.07.2015 | 20:59
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4 Antworten

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Hallo, ich beziehe Witwenrente nach neuen Rentenrecht. Wenn ich Bezugsberechtigte Person bei einer Sterbegeldvorsorgeversicherung in Höhe von 5000,00€ bin und diese jetzt wegen Tod ( Verwandtschaft 1.Grades) ausgezahlt wird, würd diese auf die Rente angerechnet und muss man das versteuern ? Vielen Dank für ihre Unterstützung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gretel,

nach Ihren Angaben dürfte es sich bei der Sterbegeldvorsorge nicht um anrechenbares Einkommen handeln, weil es ein sogenanntes "abgeleitetes" Einkommen ist - also Einkommen, das der Verstorbene selbst erwirtschaftet hat (durch Beitragszahlung) und nur wegen seines Todes an eine andere Person ausgezahlt wird.

Dieser Grundsatz gilt sowohl für altes als auch neues Hinterbliebenenrentenrecht.

Wenn Sie allerdings den Betrag nicht z.B. für die Beerdigung verwenden (wenn diese Versicherung nicht zweckgebunden ist), sondern anlegen und daraus Kapitaleinkünfte erzielen, würden diese Einkünfte bei neuem Recht als Einkommen berücksichtigt werden.

Ob und inwieweit Steuern bei Auszahlung der Sterbevorsorgeversicherung anfallen, entscheidet das Finanzamt.

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3 Antworten

Nerys S. am 28.07.2015 | 11:31
Es fallen auch keine Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Pflegeversicherung) bei Auszahlung an. Wenigstens zur Zeit nicht. Es ist jedoch vorsicht geboten, der Gesetzgeber kann auch rückwirkend, d. h. schon lange bestehende Verträge (wie er es beispielsweise bei der Betriebsrente getan hat) mit Sozialversicherungsbeiträgen belasten.
Heinrich L. am 28.07.2015 | 15:13
Also da würde ich mir keine Sorgen machen. Der Staat weiss genau, wo und wie er schnell zu Geld kommen. Ggf. wird er schon mit einer Quellensteuer abgreifen, wenn er die Kasse füllen muß. Im übrigen weckt man mit solchen Fragen schlafende Hunde. Ich kann schon echt sehen, wie manche hier große Augen kriegen und vor Gier mit sabbern und keifen anfangen.
Laura am 29.07.2015 | 01:09
Das würde ich lieber nicht in alle Welt posaunen und lieber für mich behalten. Da weckt man nur Begehrlichkeiten und bellende und gierige Hunde.
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