Hallo Gretel,
nach Ihren Angaben dürfte es sich bei der Sterbegeldvorsorge nicht um anrechenbares Einkommen handeln, weil es ein sogenanntes "abgeleitetes" Einkommen ist - also Einkommen, das der Verstorbene selbst erwirtschaftet hat (durch Beitragszahlung) und nur wegen seines Todes an eine andere Person ausgezahlt wird.
Dieser Grundsatz gilt sowohl für altes als auch neues Hinterbliebenenrentenrecht.
Wenn Sie allerdings den Betrag nicht z.B. für die Beerdigung verwenden (wenn diese Versicherung nicht zweckgebunden ist), sondern anlegen und daraus Kapitaleinkünfte erzielen, würden diese Einkünfte bei neuem Recht als Einkommen berücksichtigt werden.
Ob und inwieweit Steuern bei Auszahlung der Sterbevorsorgeversicherung anfallen, entscheidet das Finanzamt.