Sehr geehrte Frau Szkutnik,
wie bereits durch "Verwirrter" vorgeschlagen, sollten Sie einen Antrag auf Klärung Ihres Versicherungskontos bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger in Deutschland stellen und dabei unbedingt auch angeben, in welchen Zeiträumen Sie in Polen bzw. einem anderen Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz Versicherungs- und Wohnzeiten zurückgelegt haben.
Dieser Träger wird dann das Notwendige veranlassen und sowohl bei dem polnischen als auch ggf. bei allen anderen beteiligten mitgliedstaatlichen Trägern Versicherungsverläufe anfordern.
Sobald diese Zeiten bestätigt wurden, erhalten Sie abschließend einen Feststellungsbescheid und auf Wunsch eine Rentenauskunft unter Berücksichtigung Ihrer mitgliedstaatlichen Zeiten, die dann aus dem Versicherungsverlauf ersichtlich sind.
Zudem ergeben sich weitere Informationen aus der folgenden Broschüre (hier die deutsche Sprachfassung):
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/05_meine_zeit_in_polen.pdf?__blob=publicationFile&v=13