Hallo Buko,
damit Versicherungszeiten in Polen zu 6/6 angerechnet werden können, müssen Sie nachgewiesen und nicht nur glaubhaft gemacht werden. Als Nachweis dient eine Bescheinigung, aus der die Versicherungszeit hervorgeht, inklusive tatsächlicher Arbeitstage, Krankheitszeiten sowie Urlaubstagen.