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Experten-Antwort

Anrechnung der Beitragszeit nur zu 5/6

von Buko24.03.2015 | 10:55
958 Ansichten
4 Antworten

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ich bin 1952 in Polen geboren. Von1.9.67 bis 30.6.70 war ich in der Lehre. Die Zeit wird alsPflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung anerkannt. Die Zeit vom 1.9.67 bis 31.12.68 jedoch als nur glaubhaft bwertet. Der Versicherungsnachweis ist erst im Januar 1969 ausgestellt.. Deshalb Kürzung um 1/6. Was kann ich tun, um diese 14 Monate auch voll angerechnet zu bekommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Buko,

damit Versicherungszeiten in Polen zu 6/6 angerechnet werden können, müssen Sie nachgewiesen und nicht nur glaubhaft gemacht werden. Als Nachweis dient eine Bescheinigung, aus der die Versicherungszeit hervorgeht, inklusive tatsächlicher Arbeitstage, Krankheitszeiten sowie Urlaubstagen.

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3 Antworten

schadeam 24.03.2015 | 11:53
Nichts
schadeam 24.03.2015 | 11:54
Nichts
Nachfrageram 24.03.2015 | 12:21
Sofern sie nicht noch andere Nachweise über die Lehrzeit haben - Nichts!
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