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Experten-Antwort

Anrechnung Urlaubsabgeltung

von Michaela30.11.2017 | 17:35
1029 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich beziehe eine teilweise Erwerbsminderungsrente, arbeite seitdem in Teilzeit. Ich habe ab 01.01.18 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Rente mit 63)beantragt. Jetzt bin ich erkrankt und werde meinen restlichen Urlaub von 10 Tagen höchstwahrscheinlich nicht mehr nehmen können. Mein Arbeitsverhältnis ist bereits mit Auflösungsvertrag zum 31.12.17 beendet. Wäre eine Urlaubsabgeltung Zuverdienst? Wenn ja, bei welcher Rente würde diese in Anrechnung kommen? Hätte ich keine teilweise Erwerbsminderungsrente, wäre es wahrscheinlich kein Zuverdienst für die Altersrente,da das Arbeitsverhältnis vor Beginn der Altersrente beendet ist. Würde mich freuen, eine Antwort zu erhalten. Bei der DRV habe ich keine bzw. widersprüchliche Antworten bekommen. Gruß Michaela

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michaela,

die Anrechnung der Einmalzahlung, wenn sie denn erfolgt, erfolgt bei der Rente, mit der die Zahlung tatsächlich zusammentrifft (also der Altersrente). Ich gehe mal davon aus, dass die Urlaubsabgeltung für 10 Tage, den zulässigen Hinzuverdienst von 6300€ nicht überschreiten wird. Kritisch könnte die Sache werden, wenn Sie zusätzlich zur Urlaubsabgeltung im Jahr 2018 eine Beschäftigung aufnehmen. Man müsste hier dann unterscheiden, ob Sie beim alten Arbeitgeber weiterhin oder erneut beschäftigt werden und sich fragen, ob das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich beendet wurde. Ich rate Ihnen, den Sachverhalt, bzw. Ihre Planung dem Rentenversicherer schriftlich mitzuteilen (wenn nicht schon bei der Rentenantragstellung geschehen) und seine Antwort, sofern eine Beschäftigungsaufnahme 2018 überhaupt geplant ist, abzuwarten. Grundsätzlich bleibt aber festzuhalten, dass, wenn das Arbeitsverhältnis bereits vor Rentenbeginn geendet hat, aus diesem Arbeitsverhältnis gezahlte Beträge nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen sind.

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2 Antworten

Fortitude oneam 30.11.2017 | 18:36
Hallo Michaela, je nachdem wie hoch die Urlaubsabgeltung (10 Tage) ist, ist als Hinzuverdienst auf Ihre teilweise EMR zu berücksichtigen. Es wundert mich ein bisschen, dass Sie von der DRV keine bzw. widersprüchliche Antworten erhalten haben. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Michaelaam 02.12.2017 | 15:04
Auch hier nun widersprüchliche Aussagen? Ich vertraue jetzt mal dem Experten, falls es zu einer Urlaubsabgeltung kommen sollte. Danke an den "Experten"
Deutsche Rentenversicherung
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