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Zur Experten-Antwort springenHallo Nadine,
zum Nachweis des Schulbesuchs reicht das Abiturzeugnis auf jeden Fall aus. Für den Nachweis Ihrer Studienzeit kann im Einzelfall auch schon die Vorlage der Zeugnisse zur Zwischen- und Abschlussprüfung genügen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich eine Bescheinigung Ihrer Uni/Hochschule holen. Den hierfür zur Verfügung stehenden Vordruck V0510 finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.
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