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Experten-Antwort

Anrechnungszeit wegen Arbeitsunfähigkeit möglich?

von Lila 17.11.2016 | 10:56
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3 Antworten

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Hallo, ich bin versicherungspflichtig beschäftigt und seit vielen Jahren privat krankenversichert. Auf Grund einer schweren Erkrankung konnte ich von Februar 2013 bis Februar 2014 nicht arbeiten und habe deshalb Krankengeld von meiner privaten KK erhalten. Vom Ende der Lohnfortzahlung bis zur erneuten Beschäftigungsaufnahme im März 2014 habe ich nun aber eine Lücke in meinem Versicherungsverlauf. Ist es möglich, dass dieser Zeitraum als Anrechnungszeit wegen Arbeitsunfähigkeit / Krankheit berücksichtigt wird? In welchem § ist dieser Sachverhalt geregelt? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lila,

eine Anrechnung als Zeit der Arbeitsunfähigkeit/Krankheit ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich. Anrechnungsfähig sind nur Zeiten der Arbeitsunfähigkeit als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse und Zeiten nach dem Ende der Antragspflichtversicherung aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit.

Rechtsgrundlage hierfür ist der § 58 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Sozialgesetzbuch -Sechstes Buch- ( SGB VI )

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2 Antworten

_icham 17.11.2016 | 11:38
Nein, das ist keine Anrechnungszeit geregelt im § 58 (3) SGB VI. Sie hätten damals auf Antrag versicherungspflichtig werden können und hätten für max 18 Monate Pflichtbeiträge entrichtet (80% aus dem letzten Verdienst, wie gesetzl. KV auch). Die Zeit nach diesen gezahlten 18 Monaten würde dann als Anrechnungszeit wg. Arbeitsunfähigkeit anerkannt werden.
W*lfgangam 17.11.2016 | 19:34
Deutsche Rentenversicherung
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