Hallo Lila,
eine Anrechnung als Zeit der Arbeitsunfähigkeit/Krankheit ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich. Anrechnungsfähig sind nur Zeiten der Arbeitsunfähigkeit als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse und Zeiten nach dem Ende der Antragspflichtversicherung aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit.
Rechtsgrundlage hierfür ist der § 58 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Sozialgesetzbuch -Sechstes Buch- ( SGB VI )