Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWenn Ihr Ehemann die allgemeine Wartezeit in der Rentenversicherung erfüllt hat, haben Sie im Todesfall Anspruch auf Witwenrente.
Die allgemeine Wartezeit hat Ihr Mann erfüllt, wenn er mindestens 5 Jahre mit Beitragszeiten (oder Ersatzzeiten) in der Rentenversicherung hat. Dann ist es unerheblich, wann er zuletzt in der Rentenversicherung versichert war.
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