Grundsätzlich müssen Sie den Rentenantrag bis zum Ende des dritten Kalendermonats stellen, der dem Monat folgt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen für die volle EM vorliegen, um so einen frühestmöglichen Rentenbeginn zu gewährleisten.
Informieren Sie daher formlos oder mittels des Vordruckes, auf den "-_-" in seinem Beitrag hingewiesen hat, (frühestmöglich) Ihre Rentensachbearbeitung, da nur dort anhand Ihres dort vorliegenden Einzelfalles die Details abgeklärt werden können.