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Antrag auf Erwerbsminderung zurückziehen

von Finnie05.02.2017 | 11:07
5077 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, da mir meine private BU-Versicherung bereits meinen Antrag auf Berufsunfähigkeit abgelehnt hat, möchte ich den Antrag auf Erwerbsminderung zurückziehen. Ist das möglich? Ohne meine BU kann ich mir das finanziell gar nicht leisten! Es sieht wohl so aus, das ich solange Vollzeit arbeiten muss, bis gar nichts mehr geht! Habe ich Nachteile dadurch? Freundliche Grüsse

10 Antworten

Rentensputnik am 05.02.2017 | 11:43
Natürlich können Sie Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente zurückziehen. Beim Rententräger entstehen Ihnen dadurch keine Nachteile. Falls Sie aber in der Lage sind noch vollschichtig zu arbeiten, sollten Sie sich fragen, warum Sie dann überhaupt einen Rentenantrag gestellt haben.
Lolaam 05.02.2017 | 13:10
Wenn Ihre Rente niedrig ausfällt,hilft Vater Staat zusätzlich.Je nachdem ob die Rente befristet oder auf Dauer gezahlt wird,können Sie Sozialgeld oder Grundsicherung beantragen.Hierbei gelten die gleichen Regelsätze,wie beim ALG 2,es wird also Wohnung und Lebensunerhalt berücksichtigt.
Malaam 06.02.2017 | 19:45
Hallo zusammen, ich hab ein ähnliches Problem;( ich musste einen Rentenantrag stellen!Hab aber letzte Woche mit meiner Ärztin besprochen, das es mir wieder besser geht(da die Medikamente wirken) und hab gleich meinen Chef angeschrieben, das ich wieder arbeiten möchte und ein Wiedereingliederungsgespräch haben möchte;) So und am Freitag hab ich eine Bescheid von der DRV bekommen, das ich eine voll Erwerbsminderung bekomme. Und das ganze darf ich wohl nicht zurück ziehen, weil wenn ich dann krank sein sollte keiner mehr bezahlt.
W*lfgangam 06.02.2017 | 20:29
Zitat von Mala anzeigen
Mala schrieb

Hallo zusammen, ich hab ein ähnliches Problem;(

...

[/quote]

Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, den Antrag noch zurückzuziehen (vergleiche meine Ausführungen zu „Finnie“.

Ob die Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung arbeitsrechtliche Folgen hat, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber abklären.

Sollten Sie Ihre Beschäftigung wieder aufnehmen und mehr als 450 Euro monatlich verdienen, würde der Verdienst im Rahmen der Hinzuverdienstregelung auf Ihre Rente angerechnet. Ihr Rentenversicherungsträger würde bei einem Verdienst von mehr als 450 Euro aber wohl auch überprüfen, ob Sie weiterhin voll erwerbsgemindert sind. Die Aufnahme / Fortführung der Beschäftigung müssten Sie auf jeden Fall Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen.

[/quote] Danke für die Antwort.

für mich ist es nur "komisch: das ich sowohl der Krankenkasse

als auch der DRV erkläre, das ich wieder eingegliedert werden möchten und sowas dabei rauskommt.

Ich musste den Renten Anfrage stellen, weil ich krank aus der Rehabilitation entlassen wurde. Aber, durch Medikamente es dann doch besser wurde und ich den Versuch wagen wollte und zu arbeiten zurück wollte.

Die DRV erklärte mir, das die Krankenkasse nicht mehr zahlen möchte und meine Gesundheitlich nicht besser wird, woher die Krankenkasse die Information hat? Ist fraglich, da mein Wort nicht zählt und meine Ärzte nicht gefragt wurden.

So wurde mir jetzt der Weg verbaut, mich wieder eingliedern zu lassen,sehr traurig.

Ich wollte nicht von der Rente abhängig sein und auch nicht von Privaten Versicherung( die wohl zum Glück jetzt zahlen)

Aber zu hören zu bekommen, die KK hat keine Lust mehr zu zahlen und die DRV es bleibt ihnen nichts anderes übrig zu zahlen....dabei ich willigt bin und zumindest den versucht wagen wollte;) eine Garantie gibt es nie im leben.

Hallo Mala, bereits die bloße Feststellung der EM kann arbeitsrechtliche Folgen auslösen – z. B. endet im öff. Dienst Ihr Arbeitsverhältnis mit Monatsende nach Zustellung Rentenbescheid bei dauerhaft voller EM. Bei nur befristeter EM ruht das Arbeitsverhältnis. Natürlich können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie weiterarbeiten möchten - und je nach Tarifvertrag finden sich da Möglichkeiten ...bis hin zu noch einer Teilrente neben der vollen Berufstätigkeit oder Einstellung der Rente wegen zu hohem Hinzuverdienst. Daneben steht es Ihnen auch frei, auf die Rente komplett zu verzichten, soweit andere Sozialleistungsträger nicht geschädigt werden (meist für die Vergangenheit zwecks Verrechnung), Verzicht für die Zukunft eben. Im Übrigen haben Sie natürlich die Pflicht, die DRV über die Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes zu informieren und natürlich auch künftige Beschäftigungen anzuzeigen. Vielleicht reden Sie zunächst mit Ihrem AG, wie er das sieht/nach Arbeitsrecht zu bewerten hat. Gruß w.
Malaam 06.02.2017 | 21:09
Hi und danke für die Antwort:) ich habe der DRV vor ca 3 1/2 Wochen ( da musste ich den Rentenantrag persönlich stellen) ganz klar gesagt es ginge mir wieder besser und ich wolle halbtags arbeiten gehen. Auch in meinem Gutachten von der Rehabilitation steht ich kann zwischen 3- unter 6 Stunden arbeiten:) Bei dem heutigem Gespräch mit der DRV kam raus, ich darf nur 450 Euro dazu verdienen und dasz macht der Arbeitgeber nicht;( und wenn ich mehr arbeiten gehe und dann ausfallen, zahlt keiner mehr:( Ich werde mich wohl rechtlich beraten lassen;) ich finde es einfach nur merkwürdig, das weder die Krankenkasse noch die DRV auf mich hört und meiner Ärzte nicht gefragt wurden;( ich weiß nicht wie die auf sowas kommen? Viele kämpfen um die Rente und ich bekomme sie einfach ungefragt...
W*lfgangam 06.02.2017 | 23:28
Zitat von Mala anzeigen
Mala schrieb

Hallo zusammen, ich hab ein ähnliches Problem;(

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Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, den Antrag noch zurückzuziehen (vergleiche meine Ausführungen zu „Finnie“.

Ob die Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung arbeitsrechtliche Folgen hat, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber abklären.

Sollten Sie Ihre Beschäftigung wieder aufnehmen und mehr als 450 Euro monatlich verdienen, würde der Verdienst im Rahmen der Hinzuverdienstregelung auf Ihre Rente angerechnet. Ihr Rentenversicherungsträger würde bei einem Verdienst von mehr als 450 Euro aber wohl auch überprüfen, ob Sie weiterhin voll erwerbsgemindert sind. Die Aufnahme / Fortführung der Beschäftigung müssten Sie auf jeden Fall Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen.

[/quote] Danke für die Antwort.

für mich ist es nur "komisch: das ich sowohl der Krankenkasse

als auch der DRV erkläre, das ich wieder eingegliedert werden möchten und sowas dabei rauskommt.

Ich musste den Renten Anfrage stellen, weil ich krank aus der Rehabilitation entlassen wurde. Aber, durch Medikamente es dann doch besser wurde und ich den Versuch wagen wollte und zu arbeiten zurück wollte.

Die DRV erklärte mir, das die Krankenkasse nicht mehr zahlen möchte und meine Gesundheitlich nicht besser wird, woher die Krankenkasse die Information hat? Ist fraglich, da mein Wort nicht zählt und meine Ärzte nicht gefragt wurden.

So wurde mir jetzt der Weg verbaut, mich wieder eingliedern zu lassen,sehr traurig.

Ich wollte nicht von der Rente abhängig sein und auch nicht von Privaten Versicherung( die wohl zum Glück jetzt zahlen)

Aber zu hören zu bekommen, die KK hat keine Lust mehr zu zahlen und die DRV es bleibt ihnen nichts anderes übrig zu zahlen....dabei ich willigt bin und zumindest den versucht wagen wollte;) eine Garantie gibt es nie im leben.

Nein Mala, Sie haben dafür einen Antrag auf EM-Rente gestellt, den der med. Dienst, also auch die juristische Bewertung der DRV als positiv sieht - von nichts kommt nichts, da scheint erwerbsfähigkeits-technisch doch einiges im Argen zu liegen ...egal wie Sie/Ihre Hausärztin das sehen - die sicher aus Rentensicht soz.med. 'geschult' ist, das beurteilen zu können - was lediglich AU und EM bedeutet. Vertrackte Situation? Sicher ...volle Pulle weiterarbeiten, spielt der AG mit, dann weiter > und wenn ich mehr arbeiten gehe und dann ausfallen, zahlt keiner mehr Quatsch ...ist das 'nen Microbetrieb - ohne Kenntnisse zum Arbeitsrecht /der sich mit Scheinargumenten AU/Lohnfortzahlung vom Hals halten will? Gruß w.
-am 07.02.2017 | 08:58
Es ist Ihnen natürlich grundsätzlich unbenommen, Ihren Rentenantrag zurückzunehmen. Möglich ist die Rücknahme des Antrags während des gesamten Rentenverfahrens bis zum Eintritt der Bestandskraft des Bescheides (bis zum Ende der Widerspruchsfrist). Wurden Sie allerdings von der Krankenkasse / der Agentur für Arbeit zur Antragstellung aufgefordert, bedarf die Antragsrücknahme der Zustimmung der Krankenkasse / der Agentur für Arbeit. Sie sollten aber bedenken, dass, nur weil Ihre private BU-Versicherung den dortigen Antrag bereits abgelehnt hat, es in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ebenso sein muss. Nachteile in der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen Ihnen durch die Antragsrücknahme nicht.
-am 07.02.2017 | 08:59
Zitat von Mala anzeigen
Mala schrieb

Hallo zusammen, ich hab ein ähnliches Problem;(

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Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, den Antrag noch zurückzuziehen (vergleiche meine Ausführungen zu „Finnie“.

Ob die Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung arbeitsrechtliche Folgen hat, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber abklären.

Sollten Sie Ihre Beschäftigung wieder aufnehmen und mehr als 450 Euro monatlich verdienen, würde der Verdienst im Rahmen der Hinzuverdienstregelung auf Ihre Rente angerechnet. Ihr Rentenversicherungsträger würde bei einem Verdienst von mehr als 450 Euro aber wohl auch überprüfen, ob Sie weiterhin voll erwerbsgemindert sind. Die Aufnahme / Fortführung der Beschäftigung müssten Sie auf jeden Fall Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen.

[/quote] Danke für die Antwort.

für mich ist es nur "komisch: das ich sowohl der Krankenkasse

als auch der DRV erkläre, das ich wieder eingegliedert werden möchten und sowas dabei rauskommt.

Ich musste den Renten Anfrage stellen, weil ich krank aus der Rehabilitation entlassen wurde. Aber, durch Medikamente es dann doch besser wurde und ich den Versuch wagen wollte und zu arbeiten zurück wollte.

Die DRV erklärte mir, das die Krankenkasse nicht mehr zahlen möchte und meine Gesundheitlich nicht besser wird, woher die Krankenkasse die Information hat? Ist fraglich, da mein Wort nicht zählt und meine Ärzte nicht gefragt wurden.

So wurde mir jetzt der Weg verbaut, mich wieder eingliedern zu lassen,sehr traurig.

Ich wollte nicht von der Rente abhängig sein und auch nicht von Privaten Versicherung( die wohl zum Glück jetzt zahlen)

Aber zu hören zu bekommen, die KK hat keine Lust mehr zu zahlen und die DRV es bleibt ihnen nichts anderes übrig zu zahlen....dabei ich willigt bin und zumindest den versucht wagen wollte;) eine Garantie gibt es nie im leben.

Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, den Antrag noch zurückzuziehen (vergleiche meine Ausführungen zu „Finnie“. Ob die Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung arbeitsrechtliche Folgen hat, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber abklären. Sollten Sie Ihre Beschäftigung wieder aufnehmen und mehr als 450 Euro monatlich verdienen, würde der Verdienst im Rahmen der Hinzuverdienstregelung auf Ihre Rente angerechnet. Ihr Rentenversicherungsträger würde bei einem Verdienst von mehr als 450 Euro aber wohl auch überprüfen, ob Sie weiterhin voll erwerbsgemindert sind. Die Aufnahme / Fortführung der Beschäftigung müssten Sie auf jeden Fall Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen.
Malaam 07.02.2017 | 09:28
Hallo Wolfgang, das ich zu zeit nicht voll arbeiten kann, weiß ich. Ich wollte ja eine Teil Erwerbsminderung und eben ein Teil arbeiten gehen;) Der Herr von der DRV sagte, das ich im Krankheitsfall oder wenn die Krankheit wieder voll da ist und ich wieder länger Ausfall, kein Geld vom der Krankenkasse bekommen und dann nur den teil von der DRV. Ich hab ja jetzt scheinbar nicht mal die Möglichkeit mich in die Firma Wiedereingliederung zu lassen, weil da auch keiner zuständig für ist Gruß und Danke
Malaam 07.02.2017 | 13:45
Hallo zusammen, ich hab ein ähnliches Problem;( ...
Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, den Antrag noch zurückzuziehen (vergleiche meine Ausführungen zu „Finnie“. Ob die Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung arbeitsrechtliche Folgen hat, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber abklären. Sollten Sie Ihre Beschäftigung wieder aufnehmen und mehr als 450 Euro monatlich verdienen, würde der Verdienst im Rahmen der Hinzuverdienstregelung auf Ihre Rente angerechnet. Ihr Rentenversicherungsträger würde bei einem Verdienst von mehr als 450 Euro aber wohl auch überprüfen, ob Sie weiterhin voll erwerbsgemindert sind. Die Aufnahme / Fortführung der Beschäftigung müssten Sie auf jeden Fall Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen.
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