Hallo, vroni8,
die Aufnahme der Beschäftigung sollte dem Rentenversicherungsträger angegeben werden, da es Anrechnungsvorschriften gibt, wonach ein Einkommen parallel zum Rentenbezug auf die Rente anzurechnen ist. Die Höhe der zulässigen Hinzuverdienstgrenze können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind individuelle Hinzuverdienstgrenzen zu ermitteln. Sie sollten die Erteilung des Bescheides abwarten und dann ggf. weitere Entscheidungen treffen.
Weitere Hilfen erhalten Sie auch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.