Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und niemand ist mehr zuständig?

von Lokusdeckel01.12.2015 | 20:55
3296 Ansichten
28 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich wurde krank, habe dann Krankengeld bekommen und mein Arbeitsvertrag lief aus. Das war im Juli 2013. Arbeitslos gemeldet, Reha Antrag gestellt. Agentur für Arbeit hat sich nicht gerührt bis das Krankengeld 2014 auslief und es ins Arbeitslosengeld über ging. Reha Antrag wurde auch da nicht bearbeitet, sondern ich kurz vor Arbeitslosengeldende in eine Maßnahme geschickt, die mit mir nichts anfangen konnten und diese abbrachen. Man wollte mich dann nochmal zum Amtsarzt schicken, was aber nicht mehr passierte, weil Arbeitslosengeld vorher auslief. Man schickte mich zum Jobcenter. Dort bekam ich einen Termin zur Antragsabgabe an dem man mich mit der Androhung "Entfernung durch den Sicherheitsdienst" rausschmiss, ohne meinen Antrag anzunehmen. Ich hätte keinen Anspruch. Der Amtsarzt der Agentur hat wohl im Nachhinein nach Aktenlage beschlossen, dass ich mindestens 6 Monate dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Allerdings versäumte man, mir dies auch mitzuteilen. Später bekam ich den Beischeid mit dem Hinweis, dass ich jetzt zum Sozialamt gehen muss um Grundsicherung zu beantragen. Beim Sozialamt sagte man mir, dass mir keine Grundsicherung zusteht, sonder diese nur Rentner bekämen. Ich könnte versuchen Hilfe zum Lebensunterhalt zu beantragen. Also nochmals Akten über Akten zusammentragen. Ergebnis: Sie haben ein Auto. Verkaufen sie das, dann können sie nochmal einen Antrag stellen. Ich bin auf mein Auto angewiesen. Ohne dieses bin ich nicht in der Lage mich zu versorgen, Arzttermine oder Amtsbesuche zu erledigen. Nein es ist keine Nobelkarosse. Höchstens 3000€ wert, wenn ich Glück beim Verkauf hätte. Ich bekomme keinerlei Geldleistungen oder sonstiges. Mein Rentenantrag läuft seit Juli 2015 und auf Nachfrage wird es wohl auch noch bis zum Sommer 2016 dauern, weil der Arzt der Rentenversicherung auch nach zwei Gutachen noch immer nicht davon überzeugt ist, dass ich krank bin und eine Behinderung habe. Kann mir mal jemand erklären, wie das gehen soll? Man soll ja angeblich EM Rente beantragen können, ohne dass einem dadurch Schaden an Leib und Seele entstehen. Was ganz flott ging, war, dass die Krankenkasse nun von mir jeden Monat Beitragszahlungen haben will. Wovon ich die bezahlen soll, weiß ich nicht. Demnächst werde ich dann obdachlos, weil ich meine Miete auch nicht mehr zahlen kann. So wie es seit Juli 2013 läuft, werde ich der Rentenanstalt und dem Staat einen großen Gefallen tun und versterben, bevor es dazu kommt, dass mir jemand Beiträge auszahlt, für die ich Jahrelang auch eingezahlt habe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lokusdeckel,

eine Entscheidung über den gestellten Rentenantrag ist im Regelfall deutlich früher als von Ihnen angedeutet zu erwarten. Allerdings ändert dies nichts an Ihrer aktuellen Notlage. Eine konkrete Hilfe kann Ihnen dieses Forum jedoch dafür nicht liefern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

27 Antworten

Friederam 01.12.2015 | 21:23
Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass man einen REHA-Antrag stellt und dann vermutlich (die Zeitangaben fehlen dazu) 1 1/2 Jahre verstreichen lässt, ohne dass man reklamiert oder auf Entscheidung besteht. Ansonsten geht es für die nächsten Monate in der Hauptsache ums überleben, was ja schlimm genug ist. Hilfe ist hier eher in einem Forum zum Alg II zu erhalten. Bspw. elo-forum.org. Wenn im Alg I von Leistungsunfähigkeit von über 6-monatiger Dauer ausgegangen wird, wird Alg weitergezahlt, auch wenn man nicht mehr arbeiten kann. Der Rentenantrag muss eben gestellt werden, was auch gemacht wurde. Warum soll jetzt das Alg II nicht im Anschluss ans Alg zahlen? Es wird womöglich an den Ersparnissen liegen. Da hilft ein entsprechendes Forum eher. Vielleicht ist auch da was zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II---Folien-01.11.201…
W*lfgangam 01.12.2015 | 21:30
Zitat von Lokusdeckel anzeigenausblenden
Hallo Lokusdeckel (das ist doch wohl hoffentlich nur Ihr Vorname?), vielleicht hätten Sie selbigen mal ganz vornehm geschlossen gehalten ...Amtspersonen mögen es gar nicht, wenn es im Zimmer streng müffelt ;-) Nun ist das Kind leider in die Schüssel gefallen - haben Sie sich nicht vorher mal mit der Rentenberatung in Verbindung gesetzt, was nach längerem Krankengeldbezug auf Sie zukommen könnte, wann welcher Zeitablauf/Anträge geplant sein sollten? > Mein Rentenantrag läuft seit Juli 2015 Da können Sie nur mtl. den Sachbearbeiter mit kleinen Erinnerungsspitzen dazu verleiten, das Verfahren zu beschleunigen ...hilft trotzdem nicht. Rat: wenn Sie mittellos sind, nehmen Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch und beauftragen einen Rechtsanwalt, Ihre Interessen wahrzunehmen ...aber halten Sie den Deckel geschlossen - bei Minimal-Gebühren haben auch die eine empfindliche Nase :-) Gruß w. > So wie es seit Juli 2013 läuft, werde ich der Rentenanstalt und dem Staat einen großen Gefallen tun und versterben Auch eine kostenschonende Möglichkeit ...aber bitte nicht morgens kopfüber in meine Hauptverkehrsschlagader stürzen – Cheffe ist dann wieder not amused, wenn ich EM-Rentenanträge nicht zeitnah abarbeiten kann.
Onkel Ottoam 01.12.2015 | 21:52
Zitat von Onkel Otto anzeigenausblenden
Gehen Sie morgen mit einem Beistand/Zeugen zum Jobcenter, stellen Sie nochmals einen Antrag auf AlgII und lassen Sie sich nicht abwimmeln, denn der Antrag muss angenommen und bearbeitet werden !!!Falls man Sie dort wieder wegschickt, gehen Sie sofort zum Amtsgericht und sprechen Sie dort mit einem Rechtspfleger, zwecks Einstweiliger Anordnung gegen das JC, da Obdachlosigkeit droht und Sie auch nicht Krankenversichert sind. Im übrigen dürfen Sie zum Vermögensfreibetrag von 150 € pro Lebensjahr einen PKW im Wert bis zu maximal 7500 € besitzen!
Lokusdeckelam 01.12.2015 | 21:50
Ich kann mir auch vieles nicht vorstellen. Natürlich habe ich auf Bearbeitung meines Reha-Antrages bestanden. Es passierte trotzdem nichts. Ich bekam nur eine Bescheinigung, dass ich einen Antrag gestellt habe. Nachdem man mich zum Jobcenter und dann zum Sozialamt geschickt hatte, bekam ich ein Schreiben, dass die Bearbeitung meines Antrages auf Reha eingestellt wird, weil man nicht mehr zuständig sei. Vielleicht hätte ich schreiben sollen, dass ich autistisch bin und vom Integrationsfachdienst betreut werde. Alleine hätte ich gar keine Ahnung was ich wann machen muss. Ich benötige Fakten die ich auch nachlesen kann bis ich es für mich logisch und verständlich wird. Herr W*lfgang, ich verstehe den Inhalt dessen was sie schreiben leider nicht.
Lokusdeckelam 01.12.2015 | 23:06
Da das Jobcenter sich auch auf das ärztliche Gutachten der Arbeitsagentur stützt, lehnten sie meinen Antrag ab, bevor ich ihn stellen konnte. Eine Begleitperson habe ich nicht, da ich keine sozialen Kontakte habe.
=//=am 02.12.2015 | 10:05
So wie es aussieht, ist hier tatsächlich das Sozialamt oder evtl. das Grundsicherungsamt zuständig, da Sie laut ärztlichem Gutachten der Arbeitsagentur nicht oder vermindert erwerbsfähig sind. Da Sie vom Integrationsfachdienst betreut werden, besteht evtl. die Möglichkeit, dass jemand von dort Sie zum Amt begleitet? Lassen Sie sich auf keinen Fall dort abwimmeln. Legen Sie Ihren Kfz-Schein vor und geben Sie an, dass Sie unbedingt auf ein Auto angewiesen sind und dass dieses sowieso nur noch den Wert von ca. XY Euro hat. Wenn Sie sonst keinerlei Vermögen haben, müßten Ihnen Leistungen zustehen. Vom Sozialamt würden dann auch die Krankenversicherungsbeiträge gezahlt. Der andere Tipp bzgl. einem Rechtsanwalt wäre auch zu überlegen. Dazu müssen Sie vom Amtsgericht eine Bestätigung einholen, dass Sie kein Einkommen haben und unbedingt einen Rechtsbeistand benötigen. Da Weihnachten naht, ist Eile geboten. Denn bei den Ämtern wird über Weihnachten wegen Urlaub der Mitarbeiter nur noch eingeschränkt gearbeitet.
Lokusdeckelam 02.12.2015 | 12:02
Diese Antwort ist absolut überflüssig und 0% hilfreich. Was nützt es mir, wenn im Regelfall die Entscheidung früher zu erwarten ist? Ebenso schrieb ich ja schon, dass die Rentenversicherung, wie alle anderen Behörden auch, mit dem Hinweis auf nichtvorhande Zuständigkeit, mich stehenlassen.
Grokoam 02.12.2015 | 12:36
Zitat von Lokusdeckel anzeigenausblenden
Hallo Lokusdeckel, eine Entscheidung über den gestellten Rentenantrag ist im Regelfall deutlich früher als von Ihnen angedeutet zu erwarten. Allerdings ändert dies nichts an Ihrer aktuellen Notlage. Eine konkrete Hilfe kann Ihnen dieses Forum jedoch dafür nicht liefern.
Diese Antwort ist absolut überflüssig und 0% hilfreich. Was nützt es mir, wenn im Regelfall die Entscheidung früher zu erwarten ist? Ebenso schrieb ich ja schon, dass die Rentenversicherung, wie alle anderen Behörden auch, mit dem Hinweis auf nichtvorhande Zuständigkeit, mich stehenlassen.
Kannst Dich auch hin setzen, brauchst nicht stehen bleiben.
Lokusdeckelam 02.12.2015 | 13:15
Zitat von Groko anzeigenausblenden
Diese Antwort ist absolut überflüssig und 0% hilfreich. Was nützt es mir, wenn im Regelfall die Entscheidung früher zu erwarten ist? Ebenso schrieb ich ja schon, dass die Rentenversicherung, wie alle anderen Behörden auch, mit dem Hinweis auf nichtvorhande Zuständigkeit, mich stehenlassen.
Kannst Dich auch hin setzen, brauchst nicht stehen bleiben.
Ich hoffe für Sie, dass Sie niemals in meine Situation kommen werden. Ich kann Ihnen versichern, dass Sie dann für diese Art von Humor kein Verständnis haben werden.
Herz1952am 02.12.2015 | 13:35
Hallo Lokusdeckel, ich dachte ich hätte Ihnen ein Tipp gegeben. Aber entweder habe ich den Beitrag doch nicht abgeschickt, oder er ist gelöscht worden. Ich kann Ihnen nur raten, einen Anwalt zu nehmen und sich nochmal beraten lassen, was sie noch tun können. Falls ein rechtskräftiges Urteil besteht, müssen Sie es notfalls vollstrecken lassen. Darüber wird Sie ein Anwalt aufklären. Ein rechtskräftiges Urteil ist nämlich das eine, die Durchsetzung dieses Urteils ein anderes Problem. Das ist formell so. Groko brauchen Sie nicht ernst nehmen, der schreibt immer so hoch "intellektuell". (smile).
Herz1952am 02.12.2015 | 15:10
Hallo Lokusdeckel, ich dachte ich hätte Ihnen ein Tipp gegeben. Aber entweder habe ich den Beitrag doch nicht abgeschickt, oder er ist gelöscht worden. Ich kann Ihnen nur raten, einen Anwalt zu nehmen und sich nochmal beraten lassen, was sie noch tun können. Falls ein rechtskräftiges Urteil besteht, müssen Sie es notfalls vollstrecken lassen. Darüber wird Sie ein Anwalt aufklären. Ein rechtskräftiges Urteil ist nämlich das eine, die Durchsetzung dieses Urteils ein anderes Problem. Das ist formell so. Mich brauchen Sie nicht ernst nehmen, ich schreibe immer so hoch "intellektuell". (smile).
=//=am 02.12.2015 | 16:00
Zitat von Lokusdeckel anzeigenausblenden
Hallo Lokusdeckel, eine Entscheidung über den gestellten Rentenantrag ist im Regelfall deutlich früher als von Ihnen angedeutet zu erwarten. Allerdings ändert dies nichts an Ihrer aktuellen Notlage. Eine konkrete Hilfe kann Ihnen dieses Forum jedoch dafür nicht liefern.
Diese Antwort ist absolut überflüssig und 0% hilfreich. Was nützt es mir, wenn im Regelfall die Entscheidung früher zu erwarten ist? Ebenso schrieb ich ja schon, dass die Rentenversicherung, wie alle anderen Behörden auch, mit dem Hinweis auf nichtvorhande Zuständigkeit, mich stehenlassen.
Das ist leider auch wieder typisch. Es wird nur auf "vermeintlich unnötige" Beiträge geantwortet. Was ist mit den anderen Vorschlägen, haben Sie sich darüber schon Gedanken gemacht? P.S. Wie um Himmels Willen sind Sie auf diesen doofen Nicknamen gekommen? Villeicht verhalten Sie sich gegenüber manchen Ämtern auch nicht immer so ... angepaßt!? Denn ohne Grund wird eigentlich nicht niemand aus einem Amt vom Sicherheitsdienst "entfernt". Und dass Sie bei keinem Amt erfolgreich sind, ist schon etwas seltsam. :-(
=//=am 02.12.2015 | 16:02
* ...wird eigentlich niemand aus einem Amt ... doppelte Verneinung war keine Absicht :-)
Herz1952am 02.12.2015 | 19:46
Hallo Lokusdeckel, ich dachte ich hätte Ihnen ein Tipp gegeben. Aber entweder habe ich den Beitrag doch nicht abgeschickt, oder er ist gelöscht worden. Ich kann Ihnen nur raten, einen Anwalt zu nehmen und sich nochmal beraten lassen, was sie noch tun können. Falls ein rechtskräftiges Urteil besteht, müssen Sie es notfalls vollstrecken lassen. Darüber wird Sie ein Anwalt aufklären. Ein rechtskräftiges Urteil ist nämlich das eine, die Durchsetzung dieses Urteils ein anderes Problem. Das ist formell so. Mich brauchen Sie nicht ernst nehmen, ich schreibe immer so hoch "intellektuell". (smile).
Lokusdeckelam 02.12.2015 | 20:20
Natürlich habe ich auch die anderen Vorschläge gelesen. Allerdings benötige ich auch etwas Zeit um über diese Dinge nachzulesen. Der Name stand in einer Werbeanzeige der örtlichen Wochenzeitung ,lag vor mir auf dem Schreibtisch und war das erste was ich sah. Über Sinn und Unsinn eines Namens mache ich mir keine Gedanken. Natürlich habe ich ich sämtliche Bescheinigungen inkl. Fahrzeugpapieren und Schätzwert des Autos abgegeben. Wenn Sie Reichtümer bei mir vermuten, liegen Sie falsch. Mein Reichtum beträgt genau 823 Euro und 63 Cent. Wie ist man auf Ämtern angepasst? Sollten Sie meinen ich wäre unhöflich, kann ich versichern, dass ich das nicht bin. Ich frage nur nach und möchte Dinge erklärt haben bzw. wissen wo sie stehen, damit ich sie lesen kann. Damit möchten sich die Sachbearbeiter aber nicht aufhalten. Einen Anwalt aufsuchen, kann ich nicht. Wovon sollte ich den noch bezahlen. Davon abgesehen, lässt es meine Gesundheit nicht mehr zu solche Wege zu gehen. Ich kann einfach nicht mehr. Mag sein, dass es einige Leute nicht verstehen oder sogar lustig finden. Ich verstehe schon lange nichts mehr und das Lachen ist mir auch schon lange vergangen. Bei mir ist ein guter Tag, wenn ich es schaffe aufzustehen und mich anzukleiden. Nein, ich kann mich nicht zusammenreißen. Zum reißen ist nichts mehr da. Energie ist aufgebraucht.
Lokusdeckelam 02.12.2015 | 20:29
Wie um Himmels Willen sind Sie auf diesen doofen Nicknamen gekommen? Villeicht verhalten Sie sich gegenüber manchen Ämtern auch nicht immer so ... angepaßt!? Denn ohne Grund wird eigentlich nicht niemand aus einem Amt vom Sicherheitsdienst "entfernt". Und dass Sie bei keinem Amt erfolgreich sind, ist schon etwas seltsam. :-(
So etwas Ähnliches hatte ich auch schon geschrieben aber es wurde, (aus welchen Gründen auch immer), gelöscht. Ich halte diese Story für total unglaubwürdig und den Fragesteller für einen Troll der etwas gehobenen Kategorie. ;-) MfG
Ich schreibe hier nicht um meine Glaubwürdigkeit beurteilen zu lassen, sondern weil ich Hilfe benötige. Was daran witzig sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.
W*lfgangam 02.12.2015 | 21:22
Zitat von Lokusdeckel anzeigenausblenden
Hallo Lokusdeckel, deswegen auch schon der mehrfache Rat hier: Amtsgericht aufsuchen, Prozesskostenhilfe beantragen ...und Sie können sich einen Anwalt aussuchen. Sie müssen nicht in Vorleistung treten/den bezahlen - wenn es für das Amtsgericht schlüssig ist/Sie höflich bleiben, zahlt der 'Staat' den Anwalt. Mann ...son bisschen auch die nützlichen Informationen hier mitnehmen/lesen; als nur Schriftsteller ist es das falsche Forum für Sie ;-) Gruß w.
Lokusdeckelam 02.12.2015 | 21:42
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Einen Anwalt aufsuchen, kann ich nicht. Wovon sollte ich den noch bezahlen.
Hallo Lokusdeckel, deswegen auch schon der mehrfache Rat hier: Amtsgericht aufsuchen, Prozesskostenhilfe beantragen ...und Sie können sich einen Anwalt aussuchen. Sie müssen nicht in Vorleistung treten/den bezahlen - wenn es für das Amtsgericht schlüssig ist/Sie höflich bleiben, zahlt der 'Staat' den Anwalt. Mann ...son bisschen auch die nützlichen Informationen hier mitnehmen/lesen; als nur Schriftsteller ist es das falsche Forum für Sie ;-) Gruß w.
Bevor Sie sich abfällig über mich äußern, sollten Sie den Absatz bis zum Ende lesen. In einem Forum schreibt man, oder irre ich mich da?
Friederam 02.12.2015 | 22:11
Vielleicht gibts irgendwo in der Nähe eine Arbeitslosenselbsthilfe. Hier ein Verzeichnis (es gibt darüberhinaus aber noch mehr Einrichtungen): http://www.arbeitsvermittler.de/index.php/beratungsstellen.html
=//=am 03.12.2015 | 10:08
Zitat von Lokusdeckel anzeigenausblenden
Ich verstehe, dass es Ihnen schlecht geht. Was ich aber nicht verstehe, dass Sie - außer hier zu schreiben - nichts unternehmen, um diesen Zustand irgendwie zu verbessern. WAS wollen Sie dann mit Ihrem Beitrag erreichen? Es wurden Ihnen doch wirklich viele gute Tipps gegeben! Umsetzen müssen Sie sie, oder wer soll das hier im Forum tun? Sie haben ein Auto. Setzen Sie sich rein, fahren zum Amtsgericht und beantragen Rechtskostenhilfe. Ich bleibe dabei, wenn man bei einem Amt "rausfliegt", geschieht das nicht so ohne. Vielleicht haben Sie die Mitarbeiter mit Ihren Fragen "genervt". Was wollten Sie denn beim Sozialamt genau wissen und nachlesen? Sie stellen den Antrag, legen die Nachweise vor (auch z.B. den Mietvertrag) und geben noch eine Erklärung ab, dass und weshalb Sie auf ein Auto angewiesen sind. Sinnvoll ist vielleicht noch eine ärztliche Bescheinigung. ODER Sie lassen den Integrationsfachdienst zum Antrag eine Stellungnahme abgeben. Sie müßten sich halt erkundigen, inwieweit man Ihnen von dort behiilflich ist.
W*lfgangam 03.12.2015 | 22:06
Zitat von Lokusdeckel anzeigenausblenden
Nabend, ...habe ich, Sie aber offensichtlich nicht meinen oder die anderen guten Ratschläge, DASS SIE IHREN ANWALT NICHT BEZAHLEN MÜSSEN; WENN SIE MITTELLOS SIND/DAS AMTSGERICHT DAS BESTÄTIGT, WENN SIE SICH DAHIN ENDLICH BEWEGEN WÜRDEN ...soviel Sprit dürfte noch in dem Oldtimer sein - oder?!. Sorry, für das 'Geschrei' von mir ...ich fürchte, Sie werden es trotzdem nicht verstehen. Denken Sie mal über einen Betreuer für Sie nach, der vorübergehend Ihre Geschäfte erledigt und Sie/Ihre Angelegenheiten wieder auf Reihe bringt! Stichworte: 'Betreuungsverein + 'mein Wohnort'. Gruß w.
Lokusdeckelam 04.12.2015 | 14:05
Nabend, ...habe ich, Sie aber offensichtlich nicht meinen oder die anderen guten Ratschläge, DASS SIE IHREN ANWALT NICHT BEZAHLEN MÜSSEN; WENN SIE MITTELLOS SIND/DAS AMTSGERICHT DAS BESTÄTIGT, WENN SIE SICH DAHIN ENDLICH BEWEGEN WÜRDEN ...soviel Sprit dürfte noch in dem Oldtimer sein - oder?!. Sorry, für das 'Geschrei' von mir ...ich fürchte, Sie werden es trotzdem nicht verstehen. Denken Sie mal über einen Betreuer für Sie nach, der vorübergehend Ihre Geschäfte erledigt und Sie/Ihre Angelegenheiten wieder auf Reihe bringt! Stichworte: 'Betreuungsverein + 'mein Wohnort'. Gruß w.
Ich habe verstanden. Sie nicht. Vielleicht sollten Sie einmal nachlesen, was Autismus ist. Ich denke, dann wird auch Ihnen klar werden, wie schwierig es für mich ist. Ich habe nie gschrieben, dass ich mich nicht kümmere. Was lässt Sie darauf schließen. Ich werde bereits betreut, wie ich schon schrieb. Für jemanden, dem alles gut von der Hand geht mag das alles lächerlich und problemlos zu machen sein.
=//=am 07.12.2015 | 14:58
Zitat von Lokusdeckel anzeigenausblenden
Ich habe verstanden. Sie nicht. Vielleicht sollten Sie einmal nachlesen, was Autismus ist. Ich denke, dann wird auch Ihnen klar werden, wie schwierig es für mich ist. Ich habe nie gschrieben, dass ich mich nicht kümmere. Was lässt Sie darauf schließen. Ich werde bereits betreut, wie ich schon schrieb. Für jemanden, dem alles gut von der Hand geht mag das alles lächerlich und problemlos zu machen sein.
Also wirklich, wenn Sie schon betreut werden, wozu dann diese end- und sinnlosen Diskussionen hier im Forum? Zig Leute bemühten sich, Ihnen auf diesem Weg zu helfen oder Ihnen Ratschläge zu erteilen, das war alles für die Katz. Und Ihr "Betreuer" kennt sich wohl auch gar nicht aus. Da Sie schon fragen, wie wir darauf kommen, dass Sie sich noch um nichts kümmern? In Ihren gesamten Beiträgen jammern Sie nur wegen des Unverständnisses aller Ämter und lesen offensichtlich lieber die unangenehmeren als die hilfreichen Beiträge. Sorry, ich kann Sie nicht mehr ernst nehmen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026