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Experten-Antwort

Antrag auf EWR

von Andree03.03.2021 | 14:16
166 Ansichten
4 Antworten

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Hallo ich bin Andree, Jahrgang 62 und hoffe hier auf die richtigen Antworten. Auf Grund meiner Depressionen wurde mir von 2015 bis Januar 2020 die EWR zugesprochen. Gesundheitlich ging es mir nicht besser und deswegen hatte ich zeitig einen Verlängerungsantrag gestellt. Ich muss aber dazu sagen, dass ich in dieser Zeit der ERW nicht mehr in Ärztlicher und Psychologischer Behandlung war. Mein Verlängerungsantrag wurde abgewiesen und mein Widerspruch war ebenfalls erfolgslos. Eine Klage vor dem Sozialgericht ist ebenfalls im sande verlaufen. Nachdem ersten Ablehnungsbescheid habe ich mich im März 2020 sofort wieder bei der Agentur für Arbeit gemeldet und habe ab da Arbeitslosengeld I bezogen. Parallel habe ich mich auf die Suche nach einen Psychogen gemacht und mich in Neurologischer Behandlung begeben. Der Neurologe bestätigte die Diagnose aus der Vergangenheit und schrieb mich dann im Mai 2020 krank. Kurz darauf konnte ich dann in Psychologischer Behandlung gehen. Hier wurde mir ebenfalls die Diagnose bestätigt. Ich möchte damit sagen, dass ich nach wie vor an der Krankheit leide, weswegen ich 2015 in die ERW geschickt wurde. Letzte Woche war ich aus Stationär in einer Klink. Hier ist aber aus meiner Sicht nicht viel passiert und deshalb bin ich nach 3 Wochen wieder gegangen. Nun zu meinen Fragen: Ich habe keine Hoffnung auf Besserung und deshalb möchte ich wieder einen Antrag die EWR stellen. Ich lese immer wieder, dass man mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben muss, um überhaupt eine ERW zubekommen. Nun habe ich ja von 2015 bis Dezember 2019 bereits die EWR bekommen. Danach bekam ich Arbeitslosengelt I und im Anschluss folgte das Krankengeld. Habe ich damit meinen Soll mit den Pflichtbeiträgen erfüllt und kann wieder einen Antrag stellen? Meine zweite Frage: Ich beziehe aktuell seit August 2020 Krankengeld. Kann ich jetzt schon einen Antrag auf ERW stellen oder muss ich warten bis mich die Krankenkasse dazu auffordert? Vorab ganz Lieben Dank für Eure Tipps!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.03.2021 | 15:31

Hallo Andree,

der Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung, in denen drei Jahre Pflichtbeiträge vorliegen müssen, verlängert sich um Zeiten des Bezugs einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente können Sie jederzeit stellen.

3 Antworten

Schadeam 03.03.2021 | 14:54
Kann ich jetzt schon einen Antrag auf ERW stellen oder muss ich warten bis mich die Krankenkasse dazu auffordert? Einen neuen Antrag können Sie jederzeit stellen! Was dabei rauskommt (wenn in den letzten 13 Monaten die Verlängerung abgelehnt wurde und sowohl Widerspruch als auch Klage nichts gebracht haben,) steht in den Sternen und kann im Forum eh nicht beurteilt werden. Hier weiß niemand ob Sie heute als erwerbsgemindert gelten, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen dürften erfüllt sein.
Janaam 03.03.2021 | 21:54
Warum wird nicht wenigstens versucht, etwas für die Besserung zu tun? Ich beziehe selbst eine EMR wegen Depression. Aber dann hört man doch nicht auf sich behandeln zu lassen. Kein Wunder, dass nicht verlängert wurde.
Andreeam 04.03.2021 | 09:18
Ende 2014 war ich in einer Tagesklinik. Bei der späteren Entlassung bekam ich eine Adressliste mit Psychologen in die Hand gedrückt. Jeden Morgen habe ich mich ans Telefon gesetzt und die Liste abtelefoniert. Mal gab es die Praxis nicht mehr, mal bekam ich keinen ans Telefon, mal habe ich mich nach den telefonischen Sprechzeiten gerichtet und trotzdem keinen ans Telefon bekommen und wenn ich mal jemanden erreichte hieß es, dass ich mich auf eine sehr lange Wartezeit einstellen muss. Irgendwann hatte ich keine Kraft mehr für diese Telefonate. Letztes Jahr wurde mir eine Psychologin empfohlen. Das Erstgespräch am Telefon empfand ich als sehr angenehm. Dennoch musste ich mich auch hier auf eine lange Wartezeit einstellen. Inzwischen bin ich bei dieser Psychologin in Behandlung.
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