Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Andree,
der Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung, in denen drei Jahre Pflichtbeiträge vorliegen müssen, verlängert sich um Zeiten des Bezugs einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente können Sie jederzeit stellen.
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