Hallo Rentner 19,
ob Kindererziehungszeiten in der Rente enthalten sind, können Sie dem Versicherungsverlauf des Rentenbescheids entnehmen. Soweit Sie dort nicht fündig werden, sollten Sie sich individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen. Fehlen tatsächlich zu berücksichtigende Kindererziehungszeiten, kann man hier auch gleich die entsprechende Korrektur veranlassen.