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Zur Experten-Antwort springenHallo fragesteller,
nach Vollendung des 55. Lebensjahres und Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (5 Jahre mit Beitragszeiten) wird in einem Kontenklärungsverfahren grundsätzlich neben dem Feststellungsbescheid auch eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen erstellt.
Eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen kann bei berechtigtem Interesse des Versicherten und Erfüllung der allgemeinen Wartezeit aber auch vor Vollendung des 55. Lebensjahres erstellt werden. Die Rentenauskunft enthält Aussagen zu den einzelnen Rentenarten hinsichtlich der erforderlichen Wartezeitmonate und des möglichen Rentenbeginns bzw. auch Aussagen, ob die Voraussetzungen für eine Rente überhaupt erfüllt werden können. Bei Renten wegen Erwerbsminderung wird als Leistungsfall das Tagesdatum angenommen und geprüft, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt erfüllt sind. Im Übrigen möchte ich in diesem Zusammenhang auch auf den Beitrag von "KSC" verweisen.
Eine Rentenauskunft können Sie letztlich auch online unter
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
anfordern. Angesichts der Vielzahl der von Ihnen erwarteten Informationen erscheint es mir dennoch zweckmäßiger, wenn Sie hier erneut einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers wahrnehmen.
Hallo fragensteller,
um Ihre beiden noch aufgeworfenen Fragen zu beantworten:
1.) Die Beantragung einer neuen Rentenauskunft dürfte wesentlich schneller, unbürokratischer und unkomplizierter sein als ein Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid.
2.) das berechtigte Interesse muss nicht aufwendig belegt werden. Es ist völlig ausreichend, wenn Sie ein solches berechtigtes Interesse nachvollziehbar geltend machen (Beispiel: Planung der weiteren Altersvorsorge). Ein Nachweis ist nicht erforderlich.
Ist Ihnen eigentlich wirklich nicht bewusst, dass Sie durchaus ein "Problemkunde" sind? Gehen Sie zu einem privaten Rentenberater und bezahlen Sie dort für Ihre Sonderwünsche. Der Berater der gesetzlichen RV hat dafür keine Zeit und auch kein Verständnis, was ich sehr gut nachvollziehen kann. Denn in einer Auskunfts- und Beratungsstelle müssen "echte Probleme" in kurzer Zeit besprochen werden. Wenn jeder diese "Sonderwünsche" wie Sie hätte, würden Sie vermutlich ein Jahr auf einen Beratungstermin warten müssen. Lesen Sie mal in diesem Forum rückwärts und suchen nach Versicherten mit ähnlichen Wünschen und dann überlegen Sie nochmal, ob Sie nicht deutlich über das Ziel hinausschießen! Sollten Sie Ihre Meinung dann noch immer nicht geändert haben, ist Ihnen nicht zu helfen.na dann buchen Sie am besten einen 3 fach Termin über 1,5 Stunden. Bei normalem Beratungstakt (30 Minuten pro Kunde) schafft es kein Berater Ihnen 12 Berechnungsvarianten darzulegen, Ihnen das schriftlich auszudrucken und auch noch zu erklären. Ihr Begehren geht wirklich weit über das Normalmaß heraus - verständlich dass das Berater im Beratungsalltag an deren Grenzen bringt.......klar das hätte man vielleicht schon bei 1. Mal erkennen können, aber auch nicht jeder Berater erkennt Problemkunden auf Anhieb. Und dass Sie Autistin sind kann er/sie ja auch nicht unbedingt riechen....Warum soll ich mich von Ihnen anpöbeln lassen? Zur Info: (1) Es dauert keine halbe Stunde einen Antrag auszufüllen. Die Berechnungen kommen dann einige Monate später per Post. Zumindest sollte es in meinem Fall damals so sein, so wurde es mir erklärt. Jetzt werde ich die Formulare online selber ausfüllen, dann kann kein Berater den Text mit meinem Begehren falsch übernehmen (und das bilde ich mir nicht ein, dass das so passiert war). Außerdem kostet das dann auch keine halbe Beratungstunde! (2) Seiten der RV-Berater hier im Forum, wurde nie kritisiert, dass ich eine Rentenprognose-Berechnung wünschte. Im Gegenteil, es gibt dafür Formulare und als berechtigtes Anliegen reicht die Planung der zukünftigen Altersvorsorge. Warum reiten Sie also darauf herum? Ferner schrieb ich bereits in meinem letztem Post, dass ich mich nicht darüber aufregen würde, falls die RV einige Berechnungen durchgeführt hätte und andere aus technischen Gründen abgelehnt hätte. Die Anzahl steht hier also nicht zur Debatte. (3) Warum ich hier als "Problemkunde" abgestempelt werde frage ich mich auch. In der Tat, ist aus meinen Posts ersichtlich, dass ich sauer bin. Die Fakten, wegen deren ich sauer bin habe ich jedoch genannt. Wir können uns gerne darüber streiten, ob es berechtigt ist, sauer zu sein, weil mein Text mit meinem Berechnungsanliegen (obwohl vorbereitet, auch alle im vornhineine von der RV gewünschten Unterlagen hatte ich dabei, die Beratungstermine waren freundlich, denn sauer wurde ich erst im Nachhinein fast ein Jahr später) nicht vollständig übernommen wurde und nun keine einzige Berechnung durchgeführt wurde. Das hätte einem nicht-Autistischen Kunden vermutlich genauso passieren können. Vermutlich geht ein nicht-autistischer Kunde im nachhinein damit gelassener um. Allerdings möchte auch ein nicht-autistischer Kunde irgendwann seine Altersvorsorge planen. Auch ein nicht-autistischer Kunde wird hier Zeitdruck haben, z.B. wegen nahenden Fristenden für gewisse Anträge wie Beitragsnachzahlungen, freiwillige Versicherung, freiwillige Pflichtversicherung, teilweise EM-Rente (worst-case Szenario, bei unbefristeten SBA und mehreren Jahren Krankheit nicht komplett unwahrscheinlich). (4) Die Berater achten schon darauf, dass die halbe Stunde eingehalten wird. Außerdem hatte ich bisher erst drei Beratungstermine bei der RV hier vor Ort, alle mit einem berechtigtem Anliegen: 1. Termin: Anliegen der Rentenberechnung und seitens Berater (Berater war freundlich und auch ich war freundlich zu dem Beratuer) erklären, dass ich dazu im nächsten Termin den Kontenklärungsantrag stellen solle. Zweiter Termin sei erfolderlich, da man mir die Formulare nicht mitgeben könne (diese Information evtl. falsch und ursächlich für den Fehler im nächsten Beratungsterim). Kein Erwähnen der Online-Formulare. 2. Termin: Sachliches Ausfüllen der Formulare ohne "Problemkunden"-Probleme (sollte meine Stimme zu monoton sein und solches den Berater stören: dazu kann ich nichts, brauchte viele Jahre Logopädie um überhaupt sprechen zu lernen! SBA hatte ich dabei.). 3. Termin: Fragen wg. Nachzahlung freiwilliger Beiträge für 2016. Etwas kompliziert, weil im Februar 2017 noch keine Zahlen da waren, obwohl ich den Antrag auf Kontenklärung und Rentenberechnung Anfang September 2016 gestellt hatte. M.E. sind die Berater nicht gewohnt, dass ein Kunde mit einer struktierten Liste von 8 Detailfragen kommt, über die der Berater nachdenken muss. Ich überlege mir schon im vornhinein, welche Fragen ich stelle und vereinbare auch keine zig Beratungstermine. Die Fragen waren nach 25 Minuten inkl. Begrüßung abgearbeitet. Danach dann meinerseits die Frage, ob noch Zeit für eine Zusatzfrage wäre. (4) Zur Erinnerung: Die Frage des Eingangsposts war, wie ich nun zu meiner Rentenberechnung komme und das nach einem knappen Jahr nach Beginn des Anliegens möglichst schnell. Andere Leute antworteten, dass es ein berechtigtes Anliegen ist, sich Rentenprognosen von der RV berechnen zu lassen und man dafür nicht zu einem privaten Berater gehen müsste. Wie geschildert geht es um 3 Prognosen plus die EM-Rentenberechnung, die nun aus technischen Gründen nicht möglich sein soll. Also eigentlich 8 Berechnungen (vertippte mich das letzte Mal, es ist aber auch möglich, dass ich 4 Altersrentenprognosen wünschte, was dann insgesamt 12 Varianten wären). Ich schrieb bereits, dass man mir durchaus sagen kann, wenn es zu viele Berechnungen sind oder einige Berechnungen nicht möglich sind. So etwas aber bitte im vornhinein, denn es ist wäre Problem in einem 30 minütigen Beratungstermin, dann eine sinnvolle Anzahl von Varianten zu ermitteln. Es wäre auch keine schwierige Aufgabe, gemeinsam mit dem Kunden Varianten zu streichen. Es wäre auch in Punkto Kundenfreundlichkeit wichtig (nicht nur für Autisten), das dann bei einem Beratungstermin zu kommunizieren und sich gegenseitig zu einigen. Jedoch ist das im vornhinein nie erfolgt! Im Gegenteil, die Berater waren freundlich und unterstützen nach meinem Eindruck mein Anliegen der Rentenprognose-Berechnungen. Es wurde nie gesagt, dass es zuviele Berechnungen seien. Der Fehler war, dass der Berater nicht explizit um Berechnung der Altersrente gebeten hatte (weil angeblich implizit mit dabei) und nun gar nichts berechnet wurde. Warum sollten wir also nun darüber streiten, wieviele Berechnungen legitim sind.
Was für ein billiger Konter. Bub, Du wirst immer erbärmlicher.Dann tun Sie das und machen Sie nicht so ein Fass auf....ooops, kam dieser unangemessene rüde und gar arrogante Tonfall tatsächlich vom Original-Genervten, dem mit dem moralinsauren Knigge unterm Arm? ;-) Gruß w.
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