Ab wann Sie erwerbsgemindert sind entscheiden die Ärzte des RV-Trägers. Da spielen Elternzeit und Kinderzeiten keine Rolle, lediglich bei der Rentenberechnung ist dies der Fall. Diese Zeiten werden bis zum Leistungsfall (Erwerbsminderungsfall) berücksichtigt und hoch gerechnet bis zum 60. LJ.
Das Sie bereits alles angeleiert haben schlage ich vor, dass Sie einfach abwarten!