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Antrag auf Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit

von yanneckbenjamin11.12.2009 | 21:26
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich muss einen solchen Antrag stellen. Allerdings sind da noch 3 Fragen: 1.: Bis Ende Juni 2010 kann ich Elternzeit in Anspruch nehmen. Es ist absolut geklärt, dass ich keiner geregelten Beschäftigung nachgehen kann. Kann ich den Antrag schon jetzt, mit Eintritt ab 01.07.2010, den Antrag stellen? 2.: Bringt das halbe Jahr noch etwas Brauchbares? 3.: Sind Erziehungzeiten zurechnungstechnisch durch Hartz IV abgedeckt oder können/müssen diese gesondert aufgeführt werden. Vielen Dank Claudia Bolek

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ab wann Sie erwerbsgemindert sind entscheiden die Ärzte des RV-Trägers. Da spielen Elternzeit und Kinderzeiten keine Rolle, lediglich bei der Rentenberechnung ist dies der Fall. Diese Zeiten werden bis zum Leistungsfall (Erwerbsminderungsfall) berücksichtigt und hoch gerechnet bis zum 60. LJ.

Das Sie bereits alles angeleiert haben schlage ich vor, dass Sie einfach abwarten!

6 Antworten

yanneckbenjaminam 11.12.2009 | 22:37
Danke für die Infos! Meine Gesundheit lässt nachweislich einem arbeiten nicht zu. daher will ich dem joc center zuvorkommen, denn ich hab keine lust auf "doppelbegutachtung" aber nochmal zu frage wegen der kinder: sind die beträge für die kinder schon über job center abgedeckt? Da ich noch in elternzeit bin, sagt das job center es darf bis dahin nicht aktiv in richtung rente etwas unternemen. Aus der Antwort entnehme ich auch, dass es egal ist ob ich jetzt beantrage oder in 6 monaten. richtig? ist ja aber ein halbes jahr mehr zahlungen über job center...würde sich das merklich auf die Höhe auswirken?
yanneckbenjaminam 11.12.2009 | 22:56
ja..klar gibts leute die arbeiten können...nur bei mir wird es die nächsten jahre defintiv nicht gehen. soweit geklärt und auch aus sicht meiner äzrte und der Amtsärztin. wie gesagt..nur noch die frage offen, ob die kinderzeiten über hartz IV zeit eingegangen sind.
yanneckbenjaminam 11.12.2009 | 23:07
klar... nur mit job center hab ich dann nix zu tun, wenn ich selbst stelle. aus den antwoten entnehme ich, ich kann das ding morgen normal rauschicken...die 6 monate machen nicht gar zu viel aus. Vielen Dank für die Hilfe
yanneckbenjaminam 13.12.2009 | 20:14
danke! da es keinen wirklichen Eintrittszeitpunkt bisher gibt (wir reden von psychodingen, die erst zum thema werden) erst wenn ich aus der erzeihungszeit raus bin tritt es als problem auf....da ich erst dann voll ins berufsleben einsteigen sollte und gern würde...aber es wird nicht gehen, wie erste gehversuche langsam zeigen... der antrag is raus...mal sehn wie langs dauert. meine docs haben sich beim träger wegen der vorgehensweise erkundigt...so erhielt ich die info, dass es in fällen wie meinem beim erstantrag meist keine untersuchung beim gutachter gibt....da dieser beim termin weniger erkennen würde, als meine ärzte und therapeuten. mal sehn obs wirklich so läuft. "behindertenausweis" lief auch schnell und problemlos... jetzt werd ich einfach warten, ......
KSCam 14.12.2009 | 17:25
Sagen Sie das bitte nicht zu laut! Nach dieser Aussage könnte man zur Entscheidung kommen, dass die Erwerbsminderung bereits als Kind vorlag, bevor Sie überhaupt einen Rentenbeitrag hatten. Und wenn das so ist, kriegen Sie gar keine Rente, weil Sie vor Eintritt der Erwerbsminderung gar nicht versichert waren. Auch das wäre eine Option und auch bei der wäre es egal, wann Sie den Antrag stellen.......man hat schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen...
yanneckbenjaminam 14.12.2009 | 17:53
das ist dort bekannt, daher wurde mir von dort mitgeteilt, dass die erste entscheidung auf "ja" lauten würde und das ohne gutachtertermin persönlich. begründung ist, das das problem erst auffällig wurde, als ich arbeiten versuchte....daher gilt "tag der entdeckung", dieser liegt nach aussage versicherer da, wo erstmaliger fester arbeitsbeginn wäre
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