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Experten-Antwort

Antrag auf teilweise EM-Rente/Formular "Angaben zum Beschäftigungsverhältnis..." (R3212)

von KS24.03.2018 | 18:52
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4 Antworten

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Nach dem Entlassungsbericht der von mir zuletzt durchgeführten Reha ist meine Erwerbsfähigkeit (auch auf dem allg. Arbeitsmarkt) eingeschränkt (3 bis unter 6 Stunden). Daraufhin habe ich am 15.02. einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente gestellt. Die DRV fordert nun mit Formular R3212 "Angaben zum Beschäftigungsverhältnis beim Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ...". Mit diesem Formular werden vom Arbeitgeber Angaben zum (bei mir bestehenden) Beschäftigungsverhältnis gefordert (Auswirkung einer Rentenbewilligung auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnis, Berufsstellung, Bruttoarbeitsentgelt, Angaben zur Größe des Unternehmens sowie ob Arbeitnehmer im Unternehmen teilzeitbeschäftigt sind). Ich muss dazu sagen, dass ich Jahrgang 1964 bin, also kein Berufsschutz besteht. Daher verstehe ich die Frage zu meiner Berufsstellung (ich bin Sachbearbeiter bei einer Krankenkasse) nicht. Meines Erachtens kann es hier nur noch um die Frage gehen, ob eine teilweise oder volle EM-Rente gewährt wird. Hierzu folgende Fragen: 1. Liege ich mit meiner Einschätzung richtig? 2. Könnte es theoretisch sein, dass mir anstelle der beantragten teilweisen EM-Rente eine volle EM-Rente bewilligt wird? Dies wäre nicht in meinem Sinn (auch aus wirtschaftlicher Sicht). Und ich habe doch explizit eine teilweise EM-Rente beantragt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag KS,

Ihre Fragen können folgendermaßen beantwortet werden:

Laut Ihren eigenen Angaben wurde im Entlassungsbericht zur Rehabilitationsmaßnahme für Sie ein Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden erwähnt. Damit läge laut der Legaldefinition eine teilweise Erwerbsminderung vor. Jedoch muss hierbei geprüft werden, ob es für Sie bei diesem Leistungsvermögen einen Teilzeitarbeitsplatz, ggf. auch bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber gibt. Und hier kommt das Formular R3212 ins Spiel. Dort ist bereits in den ersten Sätzen der Hintergrund für die Anfrage folgendermaßen erläutert:

„Für die Beurteilung, ob Sie … teilweise oder voll erwerbsgemindert sind, reichen allein medizinische Sachverhalte nicht aus. Es muss auch festgestellt werden, inwieweit Sie in der Lage sind, Ihr derzeitiges (Rest-) Leistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt umzusetzen.

Da wir insoweit keine ausreichenden Angaben zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis haben, bitten wir Sie, die Rückseite dieses Schreibens von Ihrem derzeitigen Arbeitgeber bzw. von dem Arbeitgeber, bei dem Sie zuletzt rentenversicherungspflichtig beschäftigt waren, ausfüllen zu lassen. …“

In den Fällen, in denen trotz eines vorhandenen Leistungsvermögens von 3 bis unter 6 Stunden ein Teilzeitarbeitsplatz bei der aktuellen Arbeitsmarktsituation nicht verfügbar bzw. nicht vermittelbar ist, könnte also eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des „verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes“ bewilligt werden.

Dabei ist grundsätzlich möglich, als Antragstellerin den Antrag auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu beschränken.

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3 Antworten

Fortitude oneam 24.03.2018 | 19:37
Hallo, ob implizit oder explizit, Sie entscheiden das nicht. Die DRV ist kein Wunschkonzert. Ja, wenn der sozialmedizinischen Dienst der DRV das so sieht, bekommen Sie die volle EMR. Wo liegt das Problem. Sie gehen weiter arbeiten und die Rente wird entsprechend gekürzt. So einfach ist das. Weiterhin viel Spaß. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
KSam 24.03.2018 | 19:45
Vielen Dank für Ihre Antwort. Grundsätzlich auch richtig. Das Problem ist nur, dass bei Bewilligung einer vollen EM-Rente das Beschäftigungsverhältnis endet. Und neue Arbeitgeber werden dann nicht Schlange stehen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Rentenversicherungsträger einfach etwas anderes bewilligen kann, was beantragt wurde. Insofern ist es meiner Meinung nach doch ein Wunschkonzert!
Fortitude oneam 24.03.2018 | 20:08
Zitat von KS anzeigenausblenden
Es gibt keinen Antrag auf teilweise EMR. Wie wollen Sie dies glaubhaft begründen. Eine volle EMR aus (medizinischen Gründen) wird eher selten genehmigt. Warten Sie erstmal ab. Im schlimmsten Fall können Sie immer noch Widerspruch einlegen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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