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Zur Experten-Antwort springenHallo Frau Lebioda,
befristete Renten wegen Erwerbsminderung enden grundsätzlich mit Ablauf der Frist (§ 102 SGB VI). In der Regel wird die Rentenzahlung auch dann zum vorgesehenen Zeitpunkt eingestellt, wenn bis dahin über den Antrag auf Weiterzahlung noch nicht entschieden werden konnte. Diese Verfahrensweise entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
Laut Ihren Angaben erhalten Sie in den nächsten zwei Wochen den Bescheid bezüglich Ihres Antrags auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente. Wir empfehlen Ihnen, diesen Bescheid abzuwarten. Falls weiterhin Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, erhalten Sie ggf. eine Nachzahlung. Sollte zukünftig kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente mehr bestehen, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.
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